Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo liebe Forenmitglieder. Ich habe folgendes Problem:

Wir wohnen in einem 22 Parteien Haus. Der Vermieter hat als einziger Warmwasser von der Gasheizung, die restlichen Parteien haben elektrische Durchlauferhitzer. Es wird zu 100% nach Verbrauch abgerechnet, so dass keine Grundkosten erfasst werden und die anderen Mieter die Grundkosten für die Bereitstellung des Warmwassers mitbezahlen müssen.

Im Mietvertrag ist die Abrechnung zu 100% nach Verbrauch unterschrieben worden, darauf beruft sich der Vermieter. In der Heizkostenverordnung habe ich gelesen, das wäre nichtig? Was ist da richtig?

Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar, hab nächste Woche einen Termin mit dem Vermieter.

Viele Liebe Grüße

Hans
Stichwörter: gegen + heizkostenverordnung + verstoß

1 Kommentar zu „Verstoß gegen Heizkostenverordnung”

volker* Experte!

Hallo Hans,

nach § 8 der Heizkostenverordnung sind von den Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgung mindestens 50 %, höchstens 70 % nach dem erfassten Warmwasserverbrauch, die übrigen Kosten nach der Wohn- oder Nutzfläche zu verteilen.

Nach § 2 der Heizkostenverordnung gehen die Vorschriften der Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.

Viele Grüße
Volker

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.