Oliver Curd
Hi,
der Hausfflur gehört nicht zum Sondereigentum, sondern ist Gemeinschaftseigentum. Also nicht vom Mieter als Abstellfläche nutzbar, es sei denn es ist in der Hausordnung anderst geregelt.
Der Hausflur dient nicht nur als Weg in die Wohnung, sondern ist auch Flucht und Rettungsweg, den man schon aus eigenem Interesse freihalten soll.
Die Hausverwaltung verwaltet das ganze Gebäude, in dem mehrere Eigentümer sind ? Dann kann Ihr Vermieter als einziger die Hausverwaltung gar nicht kündigen.
Kann sein, dass in der letzten WEG - Versammlung ein Beschluss gefasst wurde, der beinhaltet,dass der Hausflur frei zu räumen ist, dann ist er auch bindent.