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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe eine Kündigung meiner Vermieter erhalten mit 6-monatiger Kündigungsfrist, das Haus wurde verkauft, meine Wohnung muss bis zu einem bestimmten (mir nicht bekannten) Termin frei sein. Ansonsten droht den Verkäufern eine Vertragsstrafe aus dem KV, die sie bei mir holen wollen, wenn ich nicht fristgemäß aus der Wohnung bin.

Da es auf Grund der anfänglichen Unwissentheit der Vermieter über die Rechtslage und noch ein paar anderen Dingen zu massiven Streitigkeiten kam, ist keinerlei Einvernehmen mehr möglich, die neuen Eigentümer sollen im Sommer (wann weiss ich nicht) einziehen.

1. Wie jedoch kann ich es umgehen, die Miete bis zum Ende dieser 6 Monate zu zahlen, wenn ich tatsächlich in den nächsten Wochen eine Wohung finde?
2. Kann ich selbst auch noch kündigen, wenn ich was gefunden habe, um dann maximal noch 3 Monate Miete doppelt zahlen zu müssen?
3. Ich bin wegen der Miete geneigt, erst gegen Ende der 6 Monate zu suchen und es in Kauf zu nehmen, die Kündungsfrist eben etwas zu "überziehen". Bis dorthin dürfte der neue Eigentümer eingezogen sein. Was kann mir der jetztige Vermieter (Verkäufer), was der zukünftige Vermieter (Käufer)dann anhaben?

Gruss Ulli
Stichwörter: ablauf + mietzahlung + umgehen + 6mona

3 Kommentare zu „Wie kann ich Mietzahlung umgehen, wenn ich vor Ablauf 6-mona”

Gast Experte!

Du hast doch sicher u. a. auch in deisem Forum schon gelesen, dass Kauf die Miete nicht bricht. Wenn du nicht willst ziehst du gar nicht aus.

Der neue Eigentümer kann nach[/b:59045][/u:59045] dem Erwerb des Hauses Eigenbedarf anmelden. Dies gilt es aber zu prüfen. Der neue Eigentümer wohnt ja momentan auch irgendwo. Diese Wohnung braucht er ja nicht zwangsläufig zu kündigen.

Zur Vertragsstrafe für deinen jetzigen Vermieter: Damit hast du nichts zu tun!

FischkoppStuttgart Experte!

Und es wird noch besser.
1. Gehen sie mal Bitte zum Rechtsanwalt/ Mieterbund.de. Es geht um die Rechtliche Sicherheit.
2. Die Kündigung ist nicht rechtens.
3. Sollten sie sich mit der Kündigung einverstanden erklären selber schuld.
4. Eigenbedarfskündigung unter falschem Vorwand ist eine Straftat.
5. Der VM alt oder neu.. je nach dem... kann von Ihnen zur Rechenschaft gezogen werden.. d,h. er muss für Ihre Kosten.. Umzug. Makler. Renovierung. Mietunterschied neue Wohnung alte Wohnug zahlen!!!!!!!

Aber bitte nix ohne Anwalt/ Mieterbund.de unternehmen.

Gast Experte!

Ist der neue Eigentümer schon im Grundbuch eingetragen? Wenn nicht, kann er Sie nicht kündigen. Der alte Vermieter kann Sie auch nicht kündigen, mit welcher Begründung?
Im Prinzip können Sie wohnen bleiben, hoffentlich haben Sie keinen Aufhebungsvertrag o.ä. unterschrieben.

MfG.

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