Gast
Du hast doch sicher u. a. auch in deisem Forum schon gelesen, dass Kauf die Miete nicht bricht. Wenn du nicht willst ziehst du gar nicht aus.
Der neue Eigentümer kann nach[/b:59045][/u:59045] dem Erwerb des Hauses Eigenbedarf anmelden. Dies gilt es aber zu prüfen. Der neue Eigentümer wohnt ja momentan auch irgendwo. Diese Wohnung braucht er ja nicht zwangsläufig zu kündigen.
Zur Vertragsstrafe für deinen jetzigen Vermieter: Damit hast du nichts zu tun!
FischkoppStuttgart
Und es wird noch besser.
1. Gehen sie mal Bitte zum Rechtsanwalt/ Mieterbund.de. Es geht um die Rechtliche Sicherheit.
2. Die Kündigung ist nicht rechtens.
3. Sollten sie sich mit der Kündigung einverstanden erklären selber schuld.
4. Eigenbedarfskündigung unter falschem Vorwand ist eine Straftat.
5. Der VM alt oder neu.. je nach dem... kann von Ihnen zur Rechenschaft gezogen werden.. d,h. er muss für Ihre Kosten.. Umzug. Makler. Renovierung. Mietunterschied neue Wohnung alte Wohnug zahlen!!!!!!!
Aber bitte nix ohne Anwalt/ Mieterbund.de unternehmen.
Gast
Ist der neue Eigentümer schon im Grundbuch eingetragen? Wenn nicht, kann er Sie nicht kündigen. Der alte Vermieter kann Sie auch nicht kündigen, mit welcher Begründung?
Im Prinzip können Sie wohnen bleiben, hoffentlich haben Sie keinen Aufhebungsvertrag o.ä. unterschrieben.
MfG.