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Cornelia hat diese Frage gestellt
Meine Frage lautet:
Unsere Mietwohnung (wir sind die Mieter) wurde in eine Eigentumswohnung umgewandelt und wir selbst ziehen nun zum 28.2.2009 aus. Der Eigentümer will jetzt 7,5 Wochen vorher) schon potentielle Nachmiter unsere Wohnung besichtigen lassen (diesen Samstag, 10.1.2009 nach Anruf am 7.1.2009). Das ist uns sehr unangenehm, zumal wir ja auch noch 2 Monate Miete zahlen und er uns nicht eher aus dem Vertrag auf unsere Bitte hin rausließ. Meine Frage: Muss ich ihn und die Interessenten reinlassen und wie oft und wie lange vorher muss das vereinbart werden. Wie viele Besichtigungen muss ich mitmachen und wie viele Terminwünsche seinerseits darf ich abschlagen, wenn sie uns nicht passen? Vielen Dank.

2 Kommentare zu „Besichtigung durch Eigentümer”

AMAyer Experte! 08.01.2009 12:03

Sie müssen gar nichts...

Lassen Sie einfach die Tür zu wenn es klingelt. Der VM wird dann zwar toben und mit Schadenersatz usw. drohen -aber vor Gericht wird er nicht ziehen, weil da kommt für den VM nichts brauchbares raus!

Also, wenn Sie gewillt sind, den Ärger auszuhalten -dann Tür zu!

A. Mayer

Feffek Experte! 08.01.2009 12:49

Hallo Cornelia,

wichtig ist zunächst was in deinem Mietvertrag steht bzgl. ?Betreten deiner Wohnung durch den Vermieter?. Sofern darin etwas verankert ist müsstest du dich unter Umständen daran halten, schließlich hast du den Mietvertrag in der Form unterzeichnet.

Der Vermieter darf von seinem Recht auf das Betreten und Besichtigen der Wohnung in einer für Euch schonenden Art und Weise Gebrauch machen und muss auf Euch Rücksicht nehmen. Ihm steht dieses Recht grundsätzlich nur nach Anmeldung und nur an Wochentagen und zu angemessener Tageszeit zu (in der Regel wochentags zwischen 10 und 13 bzw. 15 und 18 Uhr).

Generell möchte ich dir nahe legen, dir bitte mal die Info´s unter?

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/zutritt/

?. durchzulesen. Dort wird es meiner Meinung nach gut und verständlich erklärt hinsichtlich deiner Situation. Ergänzend hierzu vielleicht noch folgender Link:

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/musterbriefe/5musterbrief-besichtigung.html

Da das Betreten von eurer Mietwohnung durch euren Vermieter unter gewissen Umständen rechtlich erlaubt ist, würde ich mich nicht so Verhalten wie im vorherigen Eintrag erwähnt wurde. Macht Euch nicht noch mehr Stress als Ihr eh schon haben werdet durch euren Umzug.

Setzt jedoch euren Vermieter Grenzen auf was die Anzahl der Besichtigung angeht!

Hoffe ich konnte etwas weiterhelfen..

Gruß Feffek

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