Billy1 hat diese Frage gestellt
Habe meinen Vermieter ( Verwaltung ) bereits mündlich darüber informiert, das ich die Absicht habe, später mit schriftlicher Anfrage, in der Mietwohnung ( zentralheizung in Keller ) einen zusätzlichen Kohlebrandofen aufstellen zu lassen. Der Schornstein wird bereits von einen anderen Mieter genuzt und ich zahle seit 11 Jahren auch jedes Jahr die Reinigungskosten anteilmäßig. Der zuständige Schornsteinmeister würde mir auch eine Genemigung erteilen, wobei ich auch die Anschlußkosten bezahlen möchte. Kann der Vermieter = Verwaltung mir das untersagen ? Ich möchte einen alten Anschluß wieder öffnen lassen und benutzen. Gruß Billy1