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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen.

Habe mal eine frage. Vor ein paar Wochen habe ich meinen Bruder in meiner Mietwohnung einziehen lassen da er vorläufig kein Dach über kopf hat. Umgemeldet habe er sich auch schon. Muß ich dies meinen Vermieter mitteilen und kann ich da mit konsiquenzen rechnen ?

Miete oder so nehme ich von Ihm nicht. Er ist halt nur bei mir und schläft in einem der Zimmer bis er selber zurecht kommen kann.

Danke für antoworten, Adam
Stichwörter: kündigungsgrund + mitbewohner

1 Kommentar zu „Kündigungsgrund durch Mitbewohner ?”

Gast Experte!

genau das wäre auch meine frage. gleicher sachverhalt. in meinem mietvertrag steht, dass untervermietung und überlassung von teilen der wohnung nicht erlaubt ist und dass es vorheriger zustimmung des vermieters bedarf. was passiert mir denn, wenn ich diese zustimmung nicht einhole? bekommt der vermieter das überhaupt mit?
noch eine ergänzende frage: darf man nicht jemanden bis zu sechs wochen als "gast" haben? wenn er dann als "gast" bei mir wohnt, darf er sich in diesem falle ummelden (meldeamt).
soziopathin

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