Gast
genau das wäre auch meine frage. gleicher sachverhalt. in meinem mietvertrag steht, dass untervermietung und überlassung von teilen der wohnung nicht erlaubt ist und dass es vorheriger zustimmung des vermieters bedarf. was passiert mir denn, wenn ich diese zustimmung nicht einhole? bekommt der vermieter das überhaupt mit?
noch eine ergänzende frage: darf man nicht jemanden bis zu sechs wochen als "gast" haben? wenn er dann als "gast" bei mir wohnt, darf er sich in diesem falle ummelden (meldeamt).
soziopathin