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Grunderwerbssteuer: unerbittliches Finanzamt
Hat ein Steuerpflichtiger gerade eine Immobile erworben und muss danach kurzfristig berufsbedingt in eine andere Stadt umziehen, hat er für die dort erworbene Immobilie erneut Grunderwerbssteuer zu zahlen, obwohl er erst kürzlich für den Erwerb der wieder verkauften Wohnung vom Fiskus zur Kasse gebeten wurde. Das Finanzgericht Düsseldorf hielt die kurz aufeinanderfolgende Heranziehung zur Grunderwerbssteuer nicht für unverhältnismäßig.
Urteil des FG Düsseldorf vom 06.05.2002
7 K 1151/00
Wirtschaftswoche Heft 16/2003, Seite 121