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Hallo zusammen,
mein Problem ist folgendes: Ich bin am 1.10.2002 in eine 3 Zimmer Wohnung einer Genossenschaft eingezogen. Die Wohnung war damals nicht renoviert. Ich habe nachdem ich alle Tapizier- und Malerarbeiten durchgeführt habe - nach Abnahme dieser Arbeiten durch die Genossenschaft - einen Abstand von 1300,- Euro erhalten. Diese Summe hat anscheinend der Vormieter gezahlt. Im Übergabeprotokoll, dass vor Mietbeginn und vor Ausführung der Renovierungsarbeiten am 20.08. von mir unterzeichnet wurde, waren keinerlei Mängel verzeichnet. Dieses Protokoll habe ich zusammen mit meinem Mietvertrag erhalten und unterzeichnet.
Heute war Begehung der Wohnung durch die Genossenschaft. Gleich als erstes hat der Typ festgestellt, dass die Badewanne abgeplatzte Emaile Punkte aufweist. Diese Stellen waren jedoch schon bei Einzug vorhanden - ich habe es nicht beanstandet, da es mich nicht gestört hat. Außerdem war die Wohnung in einem katastrophalen Zustand, so dass 4 schwarze Punkte (etwa 2-3 mm Durchmesser) in der Wanne gar nicht aufgefallen sind. Die Genossenschaft will diese Gebrauchsspuren (die nicht von mir sind - mir aber angelastet werden) jetzt auf meine Kosten beheben lassen und veranschlagt dafür 200,- Euro.
Obwohl ich damals (2002) die Wohnung selbst renoviert habe und dies von der Genossenschaft abgenommen wurde, wird meine Renovierungsarbeit die ich jetzt ebenfalls selbst ausgeführt habe beim Auszug nicht anerkannt. Als Begründung hieß es, dass man damals ein Auge zugedrückt hat, da ich selbst drin wohnen würde. Stattdessen hat man mir ans Herz gelegt lieber gleich die Abstandssumme zu zahlen. Auch ein nochmaliges Streichen würde nichts bringen. Desweiteren wurde auch die gewählte Tapete beanstandet. Ich habe damals etwas teurere Tapete genommen, die nicht so grob wie Rauhfaser ist und in meinen Augen besser aussieht. Ein Unterschied zur Rauhfaser kann man auch nur bei genauem HInsehen erkennen. Diese Tapete will die Genoss. nicht akzeptieren - im Mietvertrag steht nichts von Rauhfaser. Was kann ich machen - wer bestimmt, ob die Malerarbeiten fachgerecht ausgefühhrt sind? Der Typ hat die ganze Zeit gefaselt, dass die Arbeiten nicht fachgerecht ausgeführt seien usw.
Eine Frage habe ich noch. Ich habe gelesen, dass bestimmte Klauseln unwirksam sind und dadurch die Pflicht der Renovierung auf den Vermieter übergeht. Bei mir steht folgendes: §3 Zusätzliche Vereinbarungen: Beim Auszug sind Anstriche bzw. Tapeten an Decken und Wänden in Küche, Bad und WC vollständig zu erneuern, für die übrigen Fristen gilt der Fristenplan - ist darin eine übermäßige Belastung für den Mieter zu sehen? Die Räume wurden doch erst vor 18 Monaten renoviert? An anderer Stelle steht jedoch etwas von 3 Jahren für Küche und Bad und 5 Jahre für WC - Brauche dringend Hilfe