Gast hat diese Frage gestellt
Rückgewähr der Mietkaution durch den Zwangsverwalter
Der Zwangsverwalter hat dem Mieter auch dann die Kaution zurückzugewähren, wenn der Vermieter die vom Mieter an ihn geleistete Kaution nicht an den Zwangsverwalter abgeführt hat.
OLG Hamburg, Urteil vom 14.11.2001, Aktenzeichen: 4 U 100/01, WM 2002, S. 29.