Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Rückgewähr der Mietkaution durch den Zwangsverwalter

Der Zwangsverwalter hat dem Mieter auch dann die Kaution zurückzugewähren, wenn der Vermieter die vom Mieter an ihn geleistete Kaution nicht an den Zwangsverwalter abgeführt hat.

OLG Hamburg, Urteil vom 14.11.2001, Aktenzeichen: 4 U 100/01, WM 2002, S. 29.

0 Kommentare zu „Rückgewähr der Mietkaution durch den Zwangsverwalter”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.