smile30625 08.09.2009 16:27
Hallo,
grundsätzlich spricht für ein unterzeichnetes Übergabeprotokoll der erste Anschein der Vollständigkeit und Richtigkeit, der von Ihnen widerlegt werden müsste.
Falls der Vermieter im Falle eines Rechtsstreits behaupten würde, dass das Protokoll nach einer Besichtigung der Wohnung gefertigt und unterzeichnet wurde, hätten Sie ein Beweisproblem.
Trotzdem sollten Sie Ihr Glück versuchen. Allerdings scheint Ihr Vermieter mit allen Wassern gewaschen zu sein.....
Viele Grüße
smile
I.H. 09.09.2009 01:33
Hallo,
ich glaube das Gegenteil ist der Fall . Vor allem, weil der letzte Mietvertrag für die besagte Wohnung im Jahr 1995 erfolgreich abgeschlossen wurde und 14 Jahre lang gültig war.. Ich hoffe dass unserem Vermieter es gar nicht bewusst ist, dass der Mieter mittlerweile nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte hat..sonst müsste ich mir ernsthaft Sorgen machen..
Wir werden das Gespräch mit Ihm suchen und verlangen ein neues Protokoll zu erstellen. Es besteht noch die Möglichkeit den Zustand und Mängel der Wohnung mit der Digicam zu dokumentieren.
smile30625 09.09.2009 09:58
Sie sollten auf jeden Fall versuchen, ein Protokoll zu erstellen, das den tatsächlichen Zustand der Wohnung wiedergibt. Sonst könnte es später beim Auszug Probleme geben. Es ist ein immer wiederkehrendes Problem, dass Mietern beim Auszug Mängel vorgeworfen werden, die bei EInzug schon vorhanden waren. Die beste Verteidigungsstrategie ist dann ein richtiges und vollständiges Übergabeprotokoll.