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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

Mein Freund mietete insgesamt 1 Jahr und 3 Monate eine mit Parkettboden ausgelegte Wohnung.
Beim Auszug strich ich mit meinem Freund die Wände, ansonsten waren wegen der kurzen Mietdauer keine Schönheitsreparaturen nötig.
Bis auf eins:
Bei der Übergabe bemängelte die Vermieterin Kratzspuren im Wohnzimmer an der Stelle, wo sich das Ende einer Eck-Couch-Garnitur befand. Da dieser Teil der Eck-Couch in den Raum gestellt war, hat die Bewegung des Couch-Fußes durch das Hinsetzen Kratzspuren auf dem Parkett verursacht.
Jetzt, ein paar Monate später, bekam mein Freund eine Aufforderung zur Zahlung der 1/3 Kosten, die durch das Abschleifen und Versiegeln des Parkettbodens entstanden sind.
Gesamtkosten 750 Euro / Vermieterin will 500 Euro übernehmen, mein Freund soll die restlichen 250 Euro zahlen. Erst dann will sie seine noch zurückbehaltene Kaution freigeben.
Bei Nichtzahlung der Kosten droht sie mit Schadensersatz.
Der Parkettboden müsste jetzt ca. 15 Jahre alt sein und wurde noch nie abgeschliffen.
Meine Fragen sind dazu: Gelten die Kratzer als „normale Abnutzung“ oder handelt es sich dabei schon um schuldhaft verursachte Kratzer??
Für den Fall, dass es sich um einen verschuldeten Mangel handelt: Kann die Vermieterin einfach so ein drittel der Kosten verlangen? Gibt es keinen Zeitwert bei Parkett? Wie kann der Zeitwert in diesem Fall errechnet werden, falls ja?
Für den Fall, dass es sich um normale Abnutzung handelt: Wie sollen wir jetzt denn nun vorgehen? Wenn die Vermieterin wegen dieser Sache vor Gericht gehen wird, fallen unsererseits doch auch Anwaltskosten an, die um etwas höher sein werden als der Streitwert (250 Euro).
Bin für jeden Tipp von euch dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
Milva

1 Kommentar zu „Abwälzung d. Teilkosten bei Parkettboden-Reparatur an Mieter”

Oliver Curd Experte!

Hallo,

na, da handelt es sich um spuren des normalen Nutzens.

<!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> Jetzt kommts:
Ist der Parkettboden ohnehin verbraucht oder seit längerer Zeit nicht abgescliffen worden, steht dem Vermieter womöglich gar kein Schadenersatz zu(LG Wiesbaden WM 91,540)

Abschleifen und versiegel alle 12-15 Jahre (AG köln WM84,197)

mfg
o.c.

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