Berthelstal 21.12.2011 11:41
Schäden am Fußboden, welche durch normale Abnutzung entstehen, müssen Sie nicht ersetzen.
Hier wird n i c h t entschieden, ob die geschilderten Mängel als normale Abnutzung anzusehen sind.
Bladder 22.12.2011 07:44
Parkettböden sind nach ca. 10 Jahren durch den Vermieter abzuschleifen und zu versiegeln. Das sagen zumindest einige Gerichte.
Bei echten Beschädigungen durch den Mieter hätte der Mieter den Zeitwert zu ersetzen.
Solche Vorgänge sollte man möglichst über seine Privathaftpflichtversicherung abwickeln.
Natürlich hat Berthelstal mit seinen Hinweisen recht. Der Unterschied zwischen normaler Abnutzung und Beschädigung kann nicht von hier geklärt werden.