Sueycid hat diese Frage gestellt
Wir haben eine Klausel im Mietvertrag die uns stört. Die Wohnung wurde mit einer Einbauküche übernommen und im Vertrag wurde festgehalten, dass falls ein Küchegerät kaputt geht, die Mieter verpflichtet ist diese zu reparieren.
Zusatzvereinbarung:
" Der Mieter übernimmt die Reparaturen der Küchengeräte während der Mietdauer im vollen Umfang auf eigene Kosten "
Jetzt ist uns der Kühlschrank kaputt gegangen und den läst man nicht reparieren, dass lohnt nicht wirklich.
Also meine Fragen:
1. Ist die Klausel überhaupt rechtens
2. Müssen wir den Kühlschrank reparieren oder können wir auch für Ersatz sorgen
3. Wenn ja, in welchem Kostenumfang muss der Ersatz erfolgen? Das Gerät war nicht neu als wir eingezogen sind und mittlerweile ist es auch schon ca. 8-10 Jahre alt.
Danke fürs Lesen
Liebe Grüße
SueyCid