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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Leute,

Weis nicht ob ich hier richtig bin aber mal versuchen,

Habe Folgendes Problem

Ich meine Frau und mein kleiner beziehen Leider Hartz

wir haben ein Fahrzeug ( BMW 525 TDS Bj 99 ) nun bekahm ich ein Brief worin steht zur Klärung der Bedurftigkeit ..
hierbei soll ich folgende Unterlagen mitnehmen.:
Fahrzeugschein
Versicherungsunterlagen
Kontoauszüge.

Nun meine Frage dazu darf mir das Arbeitsamt was Tun ( sperre, oder garr kein Hartz ) wenn wir dieses Auto Besitze ?
Müssen wir enaue Angaben am Arbeitsamt diesbezüglich machen? ( woher das auto kommt etc ..? )
müssen wir dort etwas diesbezüglich Unterschreiben?

Ich bedanke mich im vorraus für eure Antworten.
mfg
Stichwörter: hilfe + klärung + wegen + bedürftigkeit + fahrzeug

1 Kommentar zu „Klärung der Bedürftigkeit wegen Fahrzeug.. Hilfe?!”

Gast Experte!

hallo,

sie dürfen natürlich ein auto besitzen, nur muß das auto gewissen vorgaben des amtes entsprechen, d.h. es darf nicht "wertvoller" als wie ca. 5000 euro sein...

am besten sagen sie dem arbeitsamt/arbeitsagentur, das sie das auto auf jedenfall brauchen, da es zuverlässig ist und sie sonst nicht zu ihren vorstellungsgesprächen fahren können...

laut einger anzeigen liegt so ein auto bei ca. 8 - 9000 euro, das wäre natürlich viel zu viel... da könnte das amt verlangen, das sie das auto verkaufen und sich einen günstigeren anschaffen, also selbst versuchen das auto "runterzurechnen", d.h. wenn sie die unterlagen aushändigen dabei erwähnen das einige gebrauchsspuren vorhanden sind, die reifen "blank" sind usw. usw.

dann sollte das schon gehen.

gruß

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