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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Servus!
Ich hätte da mal eine kurze Frage.

Im Mietvertrag zu meiner alten Wohnung stehen folgende Inhalte bzgl. Renovierungsarbeiten durch mich als Mieter:

"Vor Einzug werden Renovierungsarbeiten durchgeführt"

"Das Mietobjekt muss bei Auszug und Rückgabe fachgerecht renoviert übergeben werden."

"Regelmäßig werden Schönheitsreparaturen in folgenden Zeitabständen fällig:
In Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre,
In Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 3 Jahre,
in anderen Nebenräumen alle 3 Jahre."

Bei Einzug wurde die Wohnung komplett renoviert, danach aber das ein oder andere Loch gebohrt und die Wohnung 1 1/2 Jahre genutzt.

Der Vermieter will, dass ich die Wohnung "fachgerecht renoviert" übergeben soll.
Nach dem, was ich bisher im Netz gefunden habe, bin ich von der Renovierungspflicht befreit, da ich ja beim Einzug renoviert habe und die 3/3/3-Regelung entgegen der üblichen 3/5/7-Regelung zu meinen Ungunsten ausfällt und damit unwirksam wird, oder?
Stichwörter: frage + renovierung + auszug + einzug + formulierung

2 Kommentare zu „Renovierung bei Einzug und Auszug?? Frage zur Formulierung”

fin Experte!

Die starren Fristen zu Schönheitsreparaturen gelten nicht mehr. Daher müssen Sie sich danach nicht richten. Was der Vermieter allerdings verlangen kann wäre, dass Sie sich anteilsmäßig gemäß Ihrer Wohndauer an Renovierungskosten beteiligen. Das aber auch nur, wenn das im Mietvertrag eindeutig steht. Z.B. nach einem Jahr Wohnzeit ca. 15% der Malerkosten etc.

tcs

Derartige Vereinbarungen sind nicht enthalten. Können sie dennoch "hergeleitet" werden?

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