Gast
Eigentlich nein, da auch ein mündlicher Mietvertrag bindend für beide seiten ist, d.h. Sie müssen die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten, kommt natürlich darauf an, ob Ihre Vermieterin mit einer kürzeren Kündigungsfrist einverstanden ist, Sie muß dieser kürzeren aber nicht zustimmen, das neue Mietrecht sagt ganz klar - 3 Monate kündigungsfrist -