Ghostraider
Ich nehme mal an das der Vermieter, auf eine im Mietvertrag bestehende Kleinreparaturklausel hin, die Reparatur über Sie verrechnet.
Das heißt, ist eine gültige Kleinreparaturklausel im Mietvertrag müssen Sie für eine bestimmten Höhe die Reparaturkosten tragen.
Sollten nicht die Einzelbeträge sowie der Jahreshöchstbetrag in der Klausel stehen ist diese ungültig und der Vermieter trägt die Gesamtkosten.
Sollte der angegebene Einzelbetrag überschritten werden und wenn es nur ein Cent ist, müssen Sie auch nicht zahlen.
Also Mietvertrag prüfen und dann weiter sehen.
Gruß
ghost