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zero52 hat diese Frage gestellt
Hallo Ihrs,

hab da mal ne kleine Frage.

Zur Vorgeschichte: Wasserhahn war lose. Hatte dann bei der Verwaltung angerufen und dies bemängelt. Bevor ich selber versuch das zu reparieren, und es zu eine Verschlimmerung kommt, hab ich mir gedacht es besser beim Vermieter anzumelden. Der Vermieter meinte, er kümmert sich drum. 3 Tage später kam dann auch ein Handwerker und hat den Hahn repariert.

Als ich dann heut morgen die Wohnung verlassen hab hatte ich nen Brief von der Verwaltung im Briefkasten.

Dort wird mir die Reparatur in Rechnung gestellt. Hatte jetzt noch nicht die Möglichkeit in meinen Mietvertrag zu gucken. Vielleicht könnt Ihr mir ja vorab helfen. Dachte eigentlich, dass der Vermieter für solche Sachen zuständig ist?!

Für Rückinfos wäre ich dankbar.

Mfg Marcel

1 Kommentar zu „Wasserhahn Reparatur”

Ghostraider Experte!

Ich nehme mal an das der Vermieter, auf eine im Mietvertrag bestehende Kleinreparaturklausel hin, die Reparatur über Sie verrechnet.
Das heißt, ist eine gültige Kleinreparaturklausel im Mietvertrag müssen Sie für eine bestimmten Höhe die Reparaturkosten tragen.
Sollten nicht die Einzelbeträge sowie der Jahreshöchstbetrag in der Klausel stehen ist diese ungültig und der Vermieter trägt die Gesamtkosten.
Sollte der angegebene Einzelbetrag überschritten werden und wenn es nur ein Cent ist, müssen Sie auch nicht zahlen.
Also Mietvertrag prüfen und dann weiter sehen.

Gruß
ghost

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