Gast hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen, bin neu hier und habe folgende Frage:
Ich habe eine Wohnung gemietet, zu der ich zwei hintereinander liegende, nicht einzeln (bzw. nur den vorderen) nutzbare PKW-Stellplätze mit mieten musste. Im Mietvertrag stehen 2 PKW-Stellplätze a 20,– Euro Mietpreis drin, und habe dazu einen Plan, in dem die Stellplätze eingezeichnet sind. Den vorderen PKW-Stellplatz kann ich allerdings nicht so richtig nutzen, da er ja vom dahinterstehenden Auto verstellt wird.
Muss ich das so akzeptieren oder kann ich die Miete um einen Stellplatz (= 20,– Euro) kürzen? Kann ich das bereits bezahlte Geld für den zweiten Stellplatz zurück fordern? Gibt es irgendeine Vorschrift für die Lage von Stellplätzen?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!
Grüße Rudi_Rabauke