Ghostraider
Sie können und müssen nur Miete für einen Wohnraum bezahlen wenn Sie diesen auch nutzen oder betreten können, also darüber verfügen können.
Da die Schlüssel übergeben wurden ist ab dem Zeitpunkt auch die Mietzahlung zu Ende und der neue Mieter muss die Miete zahlen.
Außer er hat mit dem Vermieter was anderes vereinbart, was aber nicht zu Ihrem Nachteil sein darf.
Wenn der Vermieter sich zu Ihrem Nachteil äußert müssten Sie mit dem Nachmieter sprechen das er die halbe Miete trägt.
Gruß
ghost
FireDragonin
Wie gehe ich denn jetzt am Besten vor? Ich wollte einen Brief an den Vermieter schreiben, ist das der richtige Weg oder sollte ich mit den Nachmietern sprechen?
Ghostraider
Sie haben die Miete an den Vermieter gezahlt und nicht an den Nachmieter.
Also, erst einmal den Vermieter ansprechen und dann kann man immer noch den Nachmieter ansprechen.
Notfalls würde ich sogar einen Anwalt einschalten.
Bei der nächsten Wohnung, bei vorzeitiger Schlüsselübergabe erst die Sache mit der Miete abklären dann die Schlüssel aushändigen.
Gruß
ghost
FireDragonin
Ich danke Dir!