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Folgender Sachverhalt: Ich bin aus der dreier Wg kurzfristig ausgezogen zum 15.12.06 und habe keinen Nachmieter für mein Zimmer gefunden.
Der Mietvertrag läuft auf die Vormieter der Wg und beim Einzug habe ich nur ein zusätzliches Schriftstück unterzeichnet wo drauf vermerkt ist:
Änderung zum Mietvertrag vom 12.okt 2000,
Herr Schiffer scheidet am 30.9.2005 aus der Wg aus.
Herr Birke tritt am 1.10.2005 in die Wg mit gleichen Rechten und Pflichten ein.
Ist dieser Nachtrag zum Vertrag wasserdicht?
Und MUSS ich einen Nachmieter finden, oder hätte ich einfach vor 3 monaten kündigen können? Im Vertrag steht drin, das die Kündigungsfrist 3 monate beträgt, aber wo ich nciht weiss ob das für die gesamte wohnung oder nur mein Zimmer bezogen ist?!
Was soll ich jetzt am besten machen, da ich nicht in der Lage bin noch einen Monat doppelt Miete zu zahlen.