Rano
Zickentum muss bestraft werden! <!-- s --><!-- s -->
Zahle nicht und laß es auf den Anwalt / den Prozess ankommen.
Große Aussichten auf Erfolg hat sie bei den bekannten Umständen nicht.
Gruß
Ralph
fin
Auch sich fragen, was sind das für Mängel, die der Vermieter beanstandet? Sind die von Euch beiden verursacht oder worum handelt es sich?
Es gibt rein mietrechtlich aber nur eine Vorgehensweise: Der Vermieter macht die Mängel schriftlich geltend mit Setzung einer Frist für deren Behebung. Was Sie dann machen können Sie sich selbst überlegen. Führen Sie die Behebung bei Recht des Vermieters nicht aus, so muß dies ein Handwerker tun. Der Vermieter bekommt eine Rechnung darüber. Sie zahlen nur für diese Rechnung, die Sie auch anfordern können.
Die Einigung "ich/du zahlst 300 EU" kann es nicht geben, denn keiner weiß was die Behebung der Mängel kostet. Man zahlt nur für etwas, für das es auch eine Rechnung gibt.
Selbst bei Abrechnung mit der Kaution muß der Vermieter Rechnungen beilegen und dies so dokumentieren.
Wenn Sie beide garnichts machen so kann sich der Vermieter aus der kaution bedienen, muss diese aber, wie bereits gesagt, abrechnen.
Mario26
Danke für die Antworten!
@ fin
Es gab kleine Mängel bei der Sauberkeit (Spülmaschiene, Kochfeld etc.). Desweiteren sollten die Decken nochmal gestrichen werden.
Wie schon erwähnt, ich hatte meinen Beitrag geleistet und habe meiner Ex vorgeschlagen, diese Mängel zu beseitigen, da Sie bis auf ungenügendes Reinigen der Wohnung nichts beigetragen hatte.
Die Wohnungsverwaltung hat die Mängel protokolliert und schätzte den Wert der Arbeiten auf ca.: 600€. Diese würden dann von der Kaution einbehalten.
Ich muss schon davon ausgehen, dass es dabei bleibt, da meine Ex nicht gewillt ist auf mein Angebot (die Mängel bei Bezahlung des Materials meinerseits, zu beseitigen) einzugehen und ich nicht Ihr Handlanger bin und wieder alles allein mache.
Sie verlangt nun von mir, dass ich die Hälfte, der dann einbehaltenen Kaution Ihr zahle, da SIe damals die komplette Kaution hinterlegte.
@ Rano
Ja, verdient hätte Sie es. Da sie ja auch nach der Trennung noch die 3 Monate bis zur Kündigung mit Ihrem Neuen dort wohnte und ich brav die Hälfte der Miete weiterzahlen durfte <!-- s --><!-- s -->
Das Problem dabei ist, ich habe keine Rechtschutzversicherung aber Sie. Und auch wenn ich vielleicht auf der sicheren Seite bin, würde mich ein Anwalt sicher mehr als die geforderten 300€ kosten!
<!-- s:? --><!-- s:? --> Ist echt ein Dilemma
fin
Noch einmal: Eine Kaution muss abgerechnet werden. Bis dahin kann der Vermieter diese einbehalten, längstens aber für 6 Monate. Kommt es dazu, brauchen Sie bis zur Abrechnung nichts zahlen. Wenn Ihre Ex-Partnerin damals allein die Kaution gezahlt hatte, so ist das allein ihr Problem.
Sie können ihr vorschlagen, dass Sie bei Abrechnung und Rückzahlung der Restkaution durch den Vermieter dann die Hälfte übernehmen. Dann haben Sie die Kosten schwarz auf weiß, vorher aber nicht. Und dafür zahlt man nicht. Wenn Sie heute 300 EU an Ihre Ex zahlen und in 3 Monaten würde sich herausstellen, dass der Vermieter das hat billiger machen lassen, sind Sie die 300 EU für immer los.
An Ihrer Stelle würde ich dem Vermieter aber noch einmal anbieten die Decken noch einmal selbst zu streichen. Da kommen Sie vielleicht billiger mit weg.
Mario26
War gerade beim Anwalt und habe Ihm das Problem geschildert!
Ich versuche es mal wiederzugeben:
Wir haben den Mietvertrag zusammen unterschrieben, also besteht eine "Gesamtschuldnerschaft", egal wer die Kaution mal bezahlt hat. Wenn 600€ für die Beseitigung der Mängel veranschlagt werden, dann steht Ihr durch einen "inneren Ausgleich", die Hälfte von mir zu.
D.h. ich muss Ihr die Hälfte der einbehaltenen Kaution geben.
Außerdem riet mir der Anwalt, auf ein Angebot meinerseits, die Mängel doch noch zu beseitigen, ab. Da die Frist schon abgelaufen sei und Wohnungsverwaltungen dann gerne evtl. verlorene Mieteinnahmen fordern könnten!
Danke für alle Antworten!
Gruß, Mario
fin
Sicher haften Sie gesamtschuldnerisch. An die Kaution muss der Vermieter ja auch nur gehen wenn es nach einer Fristsetzung nicht zu einer befriedigenden Lösung des Mängelproblems kam.
Nun können Sie, wie der Anwalt schon meinte, noch einmal vorschlagen, das selbst fachgerecht zu erledigen oder erledigen lassen.
Andernfalls unterscheiden Sie bitte die "Veranschlagung von 600 EU" und tatsächliche Kosten, die am Ende herauskommen. Man bezahlt etwas nicht im Voraus, sondern wenn per Rechnung die Endkosten feststehen.
Sie können Ihrer EX-Partnerin schriftlich geben, dass Sie bei Abrechnung der Kaution die Hälfte übernehmen, wenn es dazu kommt das der Vermieter die Kaution verwendet.
Zahlen Sie aber heute 300 EU blindlings, so werden Sie, falls es ein Guthaben aus der Kautionsabrechnung gibt (also billiger als 600 EU), dieses sehr wahrscheinlich nicht mehr wiedersehen.
Mario26
@ fin
Danke für ihren Rat! Ich werd es so machen!
Gruß, Mario!