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Erstellen berechtigt/unberechtigt entnommener Beträge in Jahresabrechnung
1. In Jahresabrechnung sind vom Verwalter aus dem Gemeinschaftskonto entnommene Beträge einzustellen, ohne daß es darauf ankommt, ob er dazu berechtigt war.
2. Ob dem Verwalter Vervielfältigungs-/Versandkosten für Protokolle der Wohnungseigentümer über Renovierungsarbeiten sowie über laufende Gerichtsverfahren als Aufwendungen gesondert ersetzt werden, bestimmt sich nach dem Verwaltervertrag.
BayObLG, Beschluß 25.05.2001, Aktenzeichen: 2 Z BR 133/00, NJWRR 2001, S. 1231.