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Mietfälligkeit <br />
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Neu:<br />
Am 3. Werktag des vereinbarten Zeitabschnitts (z.B. monatlich) <br />
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alt<br />
Nach Ablauf des vereinbarten Zeitabschnitts <br />
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Mieterhöhung:<br />
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Neu: <br />
Innerhalb von 3 Jahren sind 20 Prozent erlaubt <br />
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Alt: <br />
30 Prozent in 3 Jahren <br />
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Umbauten: <br />
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Neu: Behinderte dürfen grundsätzlich ihre Wohnung behindertengerecht umbauen. Der Vermieter darf eine zusätzliche Sicherheit für einen anschließenden Rückbau bei Auszug oder im Todesfall verlangen. <br />
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Alt: <br />
In der Regel gab es streitige Auseinandersetzungen bei der Forderung nach baulichen Veränderungen zur behindertengerechten Nutzung einer Wohnung. <br />
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Kündigungsfrist<br />
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Neu: <br />
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Mieter: Immer 3 Monate; Vermieter: Bis zu 5 Jahren 3 Monate, nach 5 Jahren Mietzeit 6 Monate Kündigungsfrist, nach 8 Jahren Mietzeit 9 Monate Kündigungsfrist <br />
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Alt: <br />
Mieter und Vermieter haben gleiche Kündigungsfristen, nämlich 3 Monate, nach 5 Jahren Mietzeit 6 Monate, nach 8 Monaten 9 Monate und nach 10 Jahren 12 Monate <br />
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Staffelmiete <br />
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Neu: <br />
Eine zeitliche Beschränkung entfällt. <br />
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Alt: <br />
Die zeitliche Beschrän-kung lag bei 10 Jahren<br />
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Mieternachfolge<br />
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Neu: <br />
Verstirbt der Mieter, so hat auch der gleichgeschlechliche Lebenpartner ein Eintrittsrecht. <br />
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Alt:<br />
Der gleich geschlechtliche Lebenspartner hatte kein Eintrittsrecht.<br />
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Modernisierung<br />
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Neu:<br />
Die Ankündigung der Modernisierung muss spätestens 3 Monate vor Beginn der Maßnahme mitgeteilt werden. Der Mieter schuldet die erhöhte Miete mit Beginn des 3. Monats. <br />
Alt:<br />
Die Ankündigung musste 2 Monate vor Baubeginn erfolgen; die Mieterhöhung wurde nach 2 Monaten wirksam. <br />
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Nebenkosten <br />
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Neu:<br />
Vermieter muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Jahresabschluss die Jahresabrechnung vorlegen. Danach kann er keine Nachforderungen mehr stellen. Der Mieter muss seine Einwendungen gegen die Jahresabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung erheben. Danach ist er mit seinen Einwänden ausgeschlossen. <br />
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Alt:<br />
Eine Ausschlussfrist gab es bei Mietverträgen über den so genannten freien Wohnraum nicht. <br />
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Form <br />
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Für einige Erklärungen ist die so genannte Textform ausreichend. Hierbei handelt es sich um eine Erklärung in Schriftzeichen auf Papier oder als elektronische Datei, die den Erklärenden angibt und das Ende des Textes in geeigneter Form erkennbar macht (z.B.: e-mail, Telefax, Computerfax). Dies gilt z.B. für die Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen, das Mieterhöhungsverlangen bei ortsüblicher Vergleichsmiete, Mieterhöhung nach Modernisierung