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Formularvertragliche Einzugsermächtigung im Mietvertrag
Die Klausel im Wohnungsmietvertrag, die den Mieter verpflichtet, ein Konto zu eröffnen, eine Bankverbindung - mit Ausnahme der Postbank - zu benennen und eine Einzugsermächtigung zu erteilen, verstößt für sich nicht gegen das Verbot unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders.
Landgericht Köln, Urteil vom 16.05.2002, Az 1 S 205/01, WM 2002, S. 306