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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich hätte da mal gerne eine Frage.
Folgende Kontruktion:
Mieter K hat vom Vermieter E (Vermieter sind die Eltern des Mieters) vor 3 Jahren eine Wohnung gemietet, alles vertraglich fixiert, weil K die Nutzung der Garage mündlich zugesichert wurde.
Mit der Nutzung der Garage war die Verpflichtung Ks verbunden, dass die Einfahrt zur Garage einmal in der Woche für E freigehalten wurde.

Im Mai hat E das Haus verschenkt. K wohnt weiterhin in seiner Wohnung.
2 Wohnungen im Haus stehen noch leer.

Und nun meine Frage:
Hat der neue Besitzer und Eigentümer, die Möglichkeit K die Garage z.B. mit der Begründung "Eigenbedarf" o.ä. wegzunehmen?
Gruß frajo
Stichwörter: garage + eigenbedarf

3 Kommentare zu „Garage Eigenbedarf?”

kurisu aktiver Benutzer

gibt es zur Garage einen Mietvertrag oder ist im Wohnungsmietvertrag die Garage eingetragen?

frajo

gibt es zur Garage einen Mietvertrag oder ist im Wohnungsmietvertrag die Garage eingetragen?[/quote:6c92f]
weder noch

Ghostraider Experte!

Alles was nur zur Nutzung übergeben wurde kann auch wieder entzogen werden, erst recht von einem neuen Eigentümer.
Ob hier ein Gewohnheitsrecht greift glaube ich auch nicht.

Gruß
ghost

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