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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen!
Nehmen wir mal folgenden fiktiven Sachverhalt an:

Bei der Wohnungsübergabe stellt der Vermieter fest, dass es folgende "Schäden" gegeben hat:
1. bei zwei Fliesen ( FLur u. Bad) ist jeweils ein ca. 0,5cm x 1 cm großes Stück der Fliesenoberfläche abgesprungen[/b:f3017] (vermutlich ist dem Mieter etwas drauf gefallen)
2. An einigen Türrahmen sind Kratzer /Beschädigungen[/b:f3017], die vermutlich beim Umzug entstanden sind und eine Tür ist durch Katzen oberflächlich zerkratzt worden.

Der Vermieter möchte nun einen Türrahmen und eine Tür komplett erneuern[/b:f3017] (was laut Auskunft eines befreundeten Schreiners absolut unnötig ist) und den Rest wieder reparieren. Die beiden beschädigten Fliesen möchte er auswechseln lassen.
Diese Reparaturen möchte er durch Einbehaltung eines Teils der Kaution bezahlen.

Meine Frage:
1. Sind das Schäden, die durch die unter die allgemeine Abnutzung fallen und mit Zahlung der Miete abgegolten sind oder muß ich tatsächlich für die o.g. Reparaturen bzw. die unnötige Erneuerung aufkommen?[/b:f3017]

Ich halte die Vorstellung des Vermieters für völlig übertrieben.
Im Wohnungsübergabeprotokoll wurde übrigens nur eine Fliese bemängelt.

2. Muss ich (wenn überhaupt) beide zahlen oder nur die Schäden, die im Übergabeprotokoll dokumentiert sind?
[/b:f3017]
Danke für Eure Hilfe im voraus.

MfG
Tom

1 Kommentar zu „Probleme bei der Wohnungsübergabe / Kautionsrückzahlung.”

Susanne Experte!

Die Haftpflicht übernimmt die Schäden.
Ansonsten sind das natürlich keine Schäden, die der normalen Abnutzung unterliegen und der VM hat Anrecht auf Schadenersatz.

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