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markus180478 hat diese Frage gestellt
Hallo, folgende Lage:
Habe ein Haus mit Einliegerwohnung gemietet. Es hatte einen Weg aus Rasengittersteinen. Mein Vermieter hat mir und meiner Frau erlaubt diesen zu entfernen. Ich habe dann 8 Kubik Erde und 75 qm Rollrasen gelegt. Jetzt ziehen wir aus, weil unser Vermieter nichts für sein Geld tut. Gestern war Besichtigung mit seinen Anwalt und schon gings los: ich habe 1 Jahr gewohnt, jetzt soll ich das Kinderzimmer (gelb) neu streichen in weiß, die Küche (1 Wand terracotta,der Rest weiß) und das Schlafzimmer (1Wand rot,der rest lila hell). Die Wohnung war bei Übernahme nicht neu renoviert, und die Küchenwände waren bereits in der Farbe. Dann verlangt er, das ich den Weg wieder herstelle.Er räumt ein, das er das entfernen genehmigt hat, aber davon ausging, ich würde das Haus kaufen. Da ich das ja nicht tue, soll ich den Weg wieder herstellen. Muss ich das jetzt tun? Nach gestern dem tollen Tag will ich nichts mehr machen. Der war so frech, das ich völlig explodieren musste. Wäre nett, wenn jemand mir Tips geben könnte

3 Kommentare zu „Gartengestaltung bei Auszug”

Berthelstal Experte! 10.10.2009 09:09

Zur Renovierung der Zimmer ist maßgebend der Mietvertrag. Dazu kann ich nicht ohne Kenntnis dessen, nichts sagen.

Wen der Weg mit Erlaubnis des Vermieters durch Sie neu gestaltet wurde, brauchen Sie den alten Zustand nicht wiederherstellen. Das wäre allerdings der Fall, wenn es ohne Erlaubnis oder ohne Kenntnis des Vermieters geschehen wäre.
Für seine Spekulation wegen des Kaufes des Anwesens durch Sie, ist sein Risiko und muß es nun hinnehmen.

markus180478 10.10.2009 09:30

Im Mietvertrag ist die klausel besenreines verlassen und schönheitsreparaturen gem. gestzlicher >Vorlage

Berthelstal Experte! 10.10.2009 09:48

Bei der Schönheitsreparatur kommt es immer auf den Abnutzungsgrad an.
Eine absolut weiße Zimmerdecke müssen Sie nicht renovieren. Heißt: Nicht streichen, um des Streichens willen.
Stellen Sie sich die Frage: Würde ich in dieses Zimmer ohne Renovierung einziehen.
Da wären Sie schon ein Stück weiter.
Das Sie die Wohnung unrenoviert übernommen haben, hätten Sie bereits im Mietvertrag festlegen müssen.

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