Berthelstal 10.10.2009 09:09
Zur Renovierung der Zimmer ist maßgebend der Mietvertrag. Dazu kann ich nicht ohne Kenntnis dessen, nichts sagen.
Wen der Weg mit Erlaubnis des Vermieters durch Sie neu gestaltet wurde, brauchen Sie den alten Zustand nicht wiederherstellen. Das wäre allerdings der Fall, wenn es ohne Erlaubnis oder ohne Kenntnis des Vermieters geschehen wäre.
Für seine Spekulation wegen des Kaufes des Anwesens durch Sie, ist sein Risiko und muß es nun hinnehmen.
markus180478 10.10.2009 09:30
Im Mietvertrag ist die klausel besenreines verlassen und schönheitsreparaturen gem. gestzlicher >Vorlage
Berthelstal 10.10.2009 09:48
Bei der Schönheitsreparatur kommt es immer auf den Abnutzungsgrad an.
Eine absolut weiße Zimmerdecke müssen Sie nicht renovieren. Heißt: Nicht streichen, um des Streichens willen.
Stellen Sie sich die Frage: Würde ich in dieses Zimmer ohne Renovierung einziehen.
Da wären Sie schon ein Stück weiter.
Das Sie die Wohnung unrenoviert übernommen haben, hätten Sie bereits im Mietvertrag festlegen müssen.