Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hoffe hier gibt es einen Rat für mich.

Bin am 30.4.07 nach ordnungsgemäßer Einhaltung der Kündigungsfrist aus meiner Wohnung ausgezogen. Damals sagte mir der Vermieter nach der Wohnungsübergabe (Protokoll gibt es und es werden keine Beanstandungen genannt), dass er die Kaution zurückzahlt, wenn die Nebenkostenabrechnung erfolgt sei. Das sollte seinen Worten nach bereits in der darauf folgenden Woche geschehen.

Jetzt hält er mich schon seit Monaten hin mit Ausreden (unter anderem wenn seine Sekretärin aus dem Urlaub zurück ist; ist sie schon längst bla bla bla) Zuletzt bekam ich zu hören, dass er ja schließlich das Recht hätte, die Kaution sechs Monate zu behalten. Ich weiß, dass es entsprechende Paragrafen gibt. Aber hat er auch das Recht dazu, wenn lt. Übergabeprotokoll alles in Ordnung ist, mir die Nebenkostenabrechnung bereits vorliegt und die Wohnung seit mehr als 3 Monaten neu vermietet ist?

Es ist reine Schickane von ihm. Habe ihn kennengelernt und auch als Mensch taugt er nix

Wenn er auf die Idee kommt, in 2 Monaten noch irgendwelche Ansprüche anzumelden ist er dann in der Beweispflicht dass diese tatsächlich aus der Zeit meiner Miete entstanden sind (da ist natürlich nix) und nicht etwa durch den Nachmieter? Ich trau dem Kerl alles zu.

Danke für Euren Rat.

Gruß, Troepfchen
Stichwörter: probleme + rückzahlung + mietkaution

4 Kommentare zu „Probleme bei Rückzahlung Mietkaution”

Susanne Experte!

Mit der Nebenkostenabrechnung für 2007 hat er noch Zeit bis 31.12.2008, bis dahin darf er einen angemessenen Betrag einbehalten. Dieser Betrag misst sich an der letzten Abrechnung (Nachzahlung? Guthaben?) und an der Teuerungsrate.
Ganz sicher darf er nicht den gesamten Kautionsbetrag einbehalten.
Nach spätestens 6 Monaten ist darüber eine Kautionsabrechnung zu machen! Die würde ich an Deiner Stelle mit der Begründung "sauberes Übergabeprotokoll" jetzt schriftlich anmahnen. Achte darauf, dass er die Dir zustehenden Zinsen ausbezahlt.
Schäden, die nicht im Übergabeprotokoll stehen, können nicht mehr geltend gemacht werden!

troepfchen22

Danke erstmal für Deine Hilfe. Aber wirklich schlauer bin ich noch nicht.

Das versteh ich ehrlich gesagt nicht. Im Gesetz steht, dass er die Kaution maximal bis 6 Monate nach dem Auszug einbehalten darf. Wäre ja eigentlich von April (Auszug) gerechnet, der Oktober 2007. Wieso darf er dann einen Teil der Kaution noch bis Ende 2008 behalten? Hatte laut Abrechnung von 2006 ein Guthaben von 119 Euro. Ist aber noch längst nicht auf meinem Konto. Und das bekomme ich bis Ende 2008 auch nicht zurück?

Die Kaution betrug 500 Euro + Zinsen + 119 Euro Guthaben Nebenkosten. Was kann ich da jetzt anmahnen?

Nochmal Danke

troepfchen22

Susanne Experte!

Das versteh ich ehrlich gesagt nicht. Im Gesetz steht,
Falsch, das steht nicht im Gesetz ! Das hat sich durch die allgemeine Rechtssprechung so ergeben![/color:0f62c]
dass er die Kaution maximal bis 6 Monate nach dem Auszug einbehalten darf. Wäre ja eigentlich von April (Auszug) gerechnet, der Oktober 2007. Wieso darf er dann einen Teil der Kaution noch bis Ende 2008 behalten?
[color=#FF0000:0f62c]Das hab ich so nicht geschrieben. [b:0f62c]Theoretisch[/b:0f62c] könnte er, weil er einen "angemessenen Teil" für zu erwartende Nachzahlung aus NK-Abrechnung einbehalten darf. Wenn man dann dazu bedenkt, dass die Nk-Abrechnung bis 31.12.2008 Zeit hat, dann trifft das zusammen![/color:0f62c]Hatte laut Abrechnung von 2006 ein Guthaben von 119 Euro. Ist aber noch längst nicht auf meinem Konto. Und das bekomme ich bis Ende 2008 auch nicht zurück?
[color=#FF0000:0f62c]Na, bei dem hohen Guthaben aus der letzten Abrechnung kann er jedenfalls nichts einbehalten.[/color:0f62c]
Die Kaution betrug 500 Euro + Zinsen + 119 Euro Guthaben Nebenkosten. Was kann ich da jetzt anmahnen?[/quote:0f62c]

Demnach solltest Du jetzt alles anmahnen, da wg. dem Guthaben aus 2006 keine Nachzahlung in 2007 zu erwarten ist (würd ich aber nicht reinschreiben) allerdings würde ich das saubere Übergabeprotokoll erwähnen und das es deswegen keinen Grund gibt, die Kaution länger einzubehalten.
(die 6 Monate sind ja deshalb angesetzt, und wirklich heißt es "bis zu 6 Monate" als Limit, weil der VM noch 6 Monate nach Mietende Schäden geltend machen kann, aber halt nur, wenn kein Übergabeprotokoll erstellt wurde)

troepfchen22

Nochmal danke.

Ich werd es mal versuchen. Obwohl ich vermute, dass er sich stur stellen wird.

Viele Grüße

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.