Malefista
Als Mietminderungen werden anerkannt:
· 5 % der monatlichen Nettomiete für das Knallen der Heizung, das insbesondere nachts sehr störend ist und somit einen erheblichen Mangel darstellt.
· 16 % des Mietzins auf Grund des Schimmelbefalls. Dieser Minderungssatz ergibt sich, da der Flächenanteil des Schlafzimmers an der Wohnfläche im vorliegenden Fall bei 1/3 liegt und eine Nutzungseinschränkung von 50 % anerkannt wird. Somit ergibt sich also eine zulässige Minderung von 1/6, was 16 % entspricht.
Ich weiß jetzt nur nicht ob das von bundesland zu bundesland evtl. unterschiedlich ist
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gruß
cindy