Susanne
Hallo,
der VM darf eine angemessene Summe für die NK einbehalten, das ist ok.
Für jegliche andere Abzüge ist ein Nachweis zu erbringen, sprich Rechnung etc. Andererseits gehört eine Reinigung nicht zu den Schönheitsreparaturen-wurde der Anspruch vorher irgendwie geltend gemacht? Offensichtlich ist dieser Betrag sehr willkürlich. Hat sie die Reinigung selbst durchgeführt, darf sie ca. 12,50/h berechnen.
Gast
Hallo Susanne,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Eine Frage ist noch offen: kann ich auf eine schnelle Abrechnung der Nebenkosten bestehen? Geplant ist diese erst für das Frühjahr 06, ausgezogen sind wir allerdings bereits Mitte August 05.
Vielen Dank nochmals und viele Grüße
Andrea
Susanne
Hallo Andrea,
nein, kannst Du nicht, weil der VM nach BGB 12 Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres Zeit für die Zustellung hat. Demnach wäre das Frühjahr 2006 schon recht zeitig, wenn das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht und damit am 31.12. endet.