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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wenn man als Mieter einen Vermieter besitzt, der Teil einer heillos strittigen Erbengemeinschaft ist, dann ist das nicht besonders angenehm, inbesondere dann, wenn es einen Vermieterwechsel zum anderen Erben gibt. Ich habe dazu ein paar spezielle und allgemeine Fragen. Hier ist die Situation:
Es gibt eine völlig zerstrittene Erbengemeinschaft, die aus den Erben A und B besteht. Diese besaßen zusammen ein Mietshaus, in dem Wohnungen vermietet werden, in dem aber auch Erbe A wohnt. Die Erben A und B hatten sich die Wohnungen aufgeteilt. Mieter M wohnt in dem Haus zur Miete in einer der Wohnungen, und Vermieter des Mieters M war alleine der Erbe B gewesen
Nach einer Zwangsversteigerung hat Erbe A das gesamte Haus ersteigert und gehört nun ihm. Jetzt ist also Erbe A Vermieter von Mieter M.

Kauf bricht Miete nicht, das ist klar.
Normalerweise sollte der ehemalige Erbe und Vermieter B dem neuen Vermieter A die Mietverträge und Kaution aushändigen. Das tut B aber nicht, da A und B heillos stritten. A muss das bei B einklagen.

Jetzt meine Fragen:
1. A will von Mieter M auf Teufel komm raus eine neuen Mitvertrag und droht mit Kündigung, obwohl Kauf nicht Miete bricht. Was könnte dahinter stecken?

2. B hat A verboten, eine Kopie des Mietvertrages an A zu geben? Darf B das? Macht sich Mieter M schadensersatzpflichtig, wenn er sich nicht daran hält?

3. Die Nebenkostenabrechnung vor dem Eigentümerwechsel ist noch nicht gemacht. B sagt zu Mieter M, die hat A zu machen. A sagt zu Mieter M, die Nebenkostenabrechnung hat B zu machen. An wen muss sich Mieter M halten, um die Nebenkostenabrechnung zu bekommen bzw. einzuklagen? Hätte ein neuer Mietvertrag (siehe Frage 1.) einen Einfluss darauf?

Danke + Grüße
Framan

2 Kommentare zu „Probleme durch strittigen Vermieterwechsel”

Susanne Experte!

1. Mieter muss keinen neuen Vertrag machen (das kann man auch nicht empfehlen!!!). Das ist kein Kündigungsgrund.
2. B hat gegenüber M gar nichts mehr zu melden. Was spricht dagegen, dem rechtmässigen Eigentümer eine Kopie des MV zu geben???
3. Die NK-Abrechnung ist vom Alteigentümer zu machen-eigentlich logisch, da dieser wohl auch noch im Besitz der Rechnungen bis zum Verkauf ist. Ein neuer MV beeinflusst dies nicht.

Ansonsten sollte sich M aus den Streitigkeiten heraushalten. Wenn M nachweisen kann, dass er Kaution gezahlt hat, so wird er diese auch wiederbekommen, ob von A oder B.

Framan

Hallo Susanne,

vielen Dank für Die Antwort.
Ich verstehe die ganze Sache nicht richtig bzw. den Hintergrund.

zu 1.
Es ist klar, dass Mieter M keinen neuen Vertrag machen muss. Kauf ist kein Kündigungsgrund

zu 2.
das ist meine große Frage, dass wenn M eine Kopie des Mietvertrags an A gibt, ob B gegen M irgendwie vorgehen kann, z. B. mit Schadensersatzforderungen

Wenn M von B die Nebenkostenabrechnung für die Vergangenheit haben will, und wenn M eine Kopie des Mietvertrags an A gibt, dann hat M einen Konflikt mit B, von dem er die Nebenkostenabrechnung möchte, weil B nicht will, dass M eine Kopie des Mietvertrages an A gibt.

A behauptet, er bräuchte unbedingt einen neuen Mietvertrag, weil die Bank einen neuen Mietvertrag sehen will. Es kann sein, dass A in Konflikt mit seiner Bank kommt, wenn A keinen neuen Mietvertrag durchsetzt. Deswegen macht A großen Druck auf M auf Abschluss eines neuen Mietvertrags.

Was spricht dagegen, dass M einen neuen Mietvertrag mit A macht, zu gleichen Konditionen? Ausgenommen des entstehendenKonflikts mit B.

Grüße
Framan

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