Susanne
1. Mieter muss keinen neuen Vertrag machen (das kann man auch nicht empfehlen!!!). Das ist kein Kündigungsgrund.
2. B hat gegenüber M gar nichts mehr zu melden. Was spricht dagegen, dem rechtmässigen Eigentümer eine Kopie des MV zu geben???
3. Die NK-Abrechnung ist vom Alteigentümer zu machen-eigentlich logisch, da dieser wohl auch noch im Besitz der Rechnungen bis zum Verkauf ist. Ein neuer MV beeinflusst dies nicht.
Ansonsten sollte sich M aus den Streitigkeiten heraushalten. Wenn M nachweisen kann, dass er Kaution gezahlt hat, so wird er diese auch wiederbekommen, ob von A oder B.
Framan
Hallo Susanne,
vielen Dank für Die Antwort.
Ich verstehe die ganze Sache nicht richtig bzw. den Hintergrund.
zu 1.
Es ist klar, dass Mieter M keinen neuen Vertrag machen muss. Kauf ist kein Kündigungsgrund
zu 2.
das ist meine große Frage, dass wenn M eine Kopie des Mietvertrags an A gibt, ob B gegen M irgendwie vorgehen kann, z. B. mit Schadensersatzforderungen
Wenn M von B die Nebenkostenabrechnung für die Vergangenheit haben will, und wenn M eine Kopie des Mietvertrags an A gibt, dann hat M einen Konflikt mit B, von dem er die Nebenkostenabrechnung möchte, weil B nicht will, dass M eine Kopie des Mietvertrages an A gibt.
A behauptet, er bräuchte unbedingt einen neuen Mietvertrag, weil die Bank einen neuen Mietvertrag sehen will. Es kann sein, dass A in Konflikt mit seiner Bank kommt, wenn A keinen neuen Mietvertrag durchsetzt. Deswegen macht A großen Druck auf M auf Abschluss eines neuen Mietvertrags.
Was spricht dagegen, dass M einen neuen Mietvertrag mit A macht, zu gleichen Konditionen? Ausgenommen des entstehendenKonflikts mit B.
Grüße
Framan