Wohnen und leben
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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

folgende Situation:

0. In einem Haus wohnen Hausbesitzerin, deren Tochter und ihre Enkeltochter, sowie der "Schmarotzer" (der Enkel der Hausbesitzerin). Der Schmarotzer wurde vor ca. 10 Jahren ohne Mietvertrag etc. im Haus aufgenommen, also geduldet. Er zahlt zwar seinen Strom und Nahrungsmittel,... aber Abwasser etc. bleiben an der Hausbesitzerin haften. Die anderen 2 Bewohner des Hauses (Tochter und Enkeltochter) beteiligen sich anteilsmäßig an Abwasser und Strom sowie auch an Hausrenovierungen.

1. Die Hausbesitzerin hat am 15. September einen Brief verfasst indem sie den "Schmarotzer" (31 Jahre alt!!) dazu aufgefordert hat bis zum 15. Dezember die Wohnung zu räumen. Diesen hat sie persönlich überbracht.

2. Der "Schmarotzer" behauptet inzwischen er hätte von der Hausbesitzerin nie einen Brief bekommen; andererseits hat er im selben Gespräch (gestern) erwähnt, er schaffe es nicht bis zum 15. Dezember auszuziehen, sondern erst zum 15. Januar.

3. Er fordert jetzt von der Hausbesitzerin ihm die Kaution für eine neue Wohnung (in Höhe von 700 €) zu zahlen. Erst daraufhin würde er daran denken die Wohnung überhaupt zu verlassen.

4. Im März hatte der "Schmarotzer" seine Frau geheiratet. Diese erhielt erst dadurch die deutsche Staatsbürgerschaft und darf erst seit diesem Zeitpunkt hier leben. Die Hausbesitzerin wurde jedoch nie darüber in Kenntnis gesetzt, dass seine Frau auch noch einziehen würde. Er sah dies als selbstverständlich an.

5. Mittlerweile wohnt der "Schmarotzer" mit Frau, Schildkröte und einer kleinen Katze in der Wohnung, obwohl ihm nie die Haustierhaltung genehmigt wurde. Des weiteren ist die Katze öfters alleine im Flur zu finden obwohl die Hausbesitzerin sich einen Hund hält, der dadurch natürlich angestachelt wird.

6. In diesem Haus herrscht das total Chaos, da der "Schmarotzer" die Hausbesitzerin und ihre Verwandten, die auch in diesem Haus leben, regelrecht verbal terrorisiert indem er versucht sie einzuschüchtern.


Hier meine Frage:
Wie könnte die Hausbesitzerin nun verfahren um den Termin 15. Dezember 2005 einzuhalten; also dass die Wohnung bis dahin geräumt wurde, egal auf welche Art und Weise? Zählt eine selbstgewählte Frist von 3 Monaten? Was kann ein Anwalt in diesem Fall tun? Benötigt ihn die Hausbesitzerin?
Stichwörter: probleme + wohnungsbesetzer

13 Kommentare zu „Probleme mit "Wohnungsbesetzer"”

Susanne Experte!

Um alles korrekt zu machen, sollte die Sache einem Anwalt übergeben werden, so in 6 Monaten bis in einem halben Jahr sind die Leute möglicherweise raus.
Schnell geht es, wenn man ein paar Leute mit schlagkräftigen Argumenten engagiert, die Wohnung räumen lässt und das Schloss auswechselt.

IceColdLove

wohnung räumen und schloß auswechseln, wäre das legal??

Susanne Experte!

Mit einem Ra und über ein Räumungsurteil- dauert 6 Monate bis 1 Jahr, alles andere nennt man Selbstjustiz.

IceColdLove

und selbstjustiz is in d verboten... oh man...

Gast Experte!

na und?

IceColdLove

würdet ihr jetzt etwa dazu raten, alles vor die tür zu stellen, bzw. schloß wechseln...??

kann der "schmarotzer" was dagegen unternehmen (rechtlich)?

Gast Experte!

Wie denn ohne Mietvertrag? Der hat ja net mal was in der Hand, das beweißt wo er überhaupt gemeldet ist. Es gibt da nette Inkassofirmen die wesentlich günstiger sind als ein RA und sich trotzdem noch im legalen Rahmen bewegen. Trotzdem: Ich hab die Erfahrung gemacht, das bei solchen leutne nur radikale Methoden helfen. Einen Anwalt um euch im Nachhinein doch noch verklagen kann er sich wahrscheinlich eh nicht leisten...

IceColdLove

Was ich gerade noch herausgefunden habe, was die Lage nicht gerade erleichtert:

Die Hausbesitzerin hat vor einem Jahr für das örtliche Rathaus etwas unterzeichnet um zu beweisen, dass er bei ihr gemeldet ist...

Bringt ihm das rechtlich was?

Susanne Experte!

Die Vermieterin hat schriftlich bescheinigt, dass er dort wohnt. Und natürlich hat er einen Mietvertrag, auch ein mündlicher Mietvertrag ist gültig. Den kann er mit der Meldebescheinigung dann auch nachweisen.

IceColdLove

Das ist es ja, sie hat bescheinigt, dass ihr Enkel dort wohnt (brauchte er für die Hochzeit), aber es gibt weder einen schriftlichen noch einen mündlichen Mietvertrag dazu... verzwickte Situation, aber was nun?

Susanne Experte!

Der mündliche Vertrag lässt sich aber aus der ehemaligen Duldung herleiten. Die Eigentümerin hat dem Enkel eine Wohnung zur Verfügung gestellt, ohne dafür Entgelt zu verlangen. Das Wohnen wurde nun mehrere Jahre geduldet und durch die Meldebescheinigung auch schriftliche bestätigt-demnach ist dies der mündliche Mietvertrag (konkludentes Handeln)

Vielleicht einfach einmal damit anfangen, für den Wohnraum angemessene Miete zu verlangen!

IceColdLove

es geht nich darum, ob miete verlangt werden soll oder nich.
das will die Hausbesitzerin gar nicht mehr. Sie will ihn nur los haben. Nun geht es darum, ob die von ihr vorgegebene Frist von 3 Monaten also der Termin zum 15. Dezember rechtskräftig ist und sich irgendwie durchsetzen lässt?!

Susanne Experte!

Eine schriftliche Kündigung mit 3-monatiger Frist ist rechtskräftig. Ist die Wohnung zum Zeitpunkt nicht geräumt, muss die Vermieterin eine Ra aufsuchen!

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