Susanne
Um alles korrekt zu machen, sollte die Sache einem Anwalt übergeben werden, so in 6 Monaten bis in einem halben Jahr sind die Leute möglicherweise raus.
Schnell geht es, wenn man ein paar Leute mit schlagkräftigen Argumenten engagiert, die Wohnung räumen lässt und das Schloss auswechselt.
IceColdLove
wohnung räumen und schloß auswechseln, wäre das legal??
Susanne
Mit einem Ra und über ein Räumungsurteil- dauert 6 Monate bis 1 Jahr, alles andere nennt man Selbstjustiz.
IceColdLove
und selbstjustiz is in d verboten... oh man...
Gast
na und?
IceColdLove
würdet ihr jetzt etwa dazu raten, alles vor die tür zu stellen, bzw. schloß wechseln...??
kann der "schmarotzer" was dagegen unternehmen (rechtlich)?
Gast
Wie denn ohne Mietvertrag? Der hat ja net mal was in der Hand, das beweißt wo er überhaupt gemeldet ist. Es gibt da nette Inkassofirmen die wesentlich günstiger sind als ein RA und sich trotzdem noch im legalen Rahmen bewegen. Trotzdem: Ich hab die Erfahrung gemacht, das bei solchen leutne nur radikale Methoden helfen. Einen Anwalt um euch im Nachhinein doch noch verklagen kann er sich wahrscheinlich eh nicht leisten...
IceColdLove
Was ich gerade noch herausgefunden habe, was die Lage nicht gerade erleichtert:
Die Hausbesitzerin hat vor einem Jahr für das örtliche Rathaus etwas unterzeichnet um zu beweisen, dass er bei ihr gemeldet ist...
Bringt ihm das rechtlich was?
Susanne
Die Vermieterin hat schriftlich bescheinigt, dass er dort wohnt. Und natürlich hat er einen Mietvertrag, auch ein mündlicher Mietvertrag ist gültig. Den kann er mit der Meldebescheinigung dann auch nachweisen.
IceColdLove
Das ist es ja, sie hat bescheinigt, dass ihr Enkel dort wohnt (brauchte er für die Hochzeit), aber es gibt weder einen schriftlichen noch einen mündlichen Mietvertrag dazu... verzwickte Situation, aber was nun?
Susanne
Der mündliche Vertrag lässt sich aber aus der ehemaligen Duldung herleiten. Die Eigentümerin hat dem Enkel eine Wohnung zur Verfügung gestellt, ohne dafür Entgelt zu verlangen. Das Wohnen wurde nun mehrere Jahre geduldet und durch die Meldebescheinigung auch schriftliche bestätigt-demnach ist dies der mündliche Mietvertrag (konkludentes Handeln)
Vielleicht einfach einmal damit anfangen, für den Wohnraum angemessene Miete zu verlangen!
IceColdLove
es geht nich darum, ob miete verlangt werden soll oder nich.
das will die Hausbesitzerin gar nicht mehr. Sie will ihn nur los haben. Nun geht es darum, ob die von ihr vorgegebene Frist von 3 Monaten also der Termin zum 15. Dezember rechtskräftig ist und sich irgendwie durchsetzen lässt?!
Susanne
Eine schriftliche Kündigung mit 3-monatiger Frist ist rechtskräftig. Ist die Wohnung zum Zeitpunkt nicht geräumt, muss die Vermieterin eine Ra aufsuchen!