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Hallo,
angenommen in folgendem Mietvertrag für eine Garage steht zum Thema Kündigung folgendes:
"Das Mietverhältniss endet am 30.4.2007"
"Es verlängert sich um 2 Jahre, wenn eine der Parteien nicht spätestens 3 vor Ablauf der Mietzeit der Verlängerung widerspricht."
Dort steht nur 3, aus dem Kontext würde man 3 Jahre lesen, was ja blödsinn is. Aber es steht da ja nichts anderes. Könnte der Mieter dann nicht einfach sagen er dachte das sollten 3 Wochen sein, und jetzt noch kündigen?
Gruss Basti