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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe zu meiner Wohnung einen PKW-Stellplatz im Innenhof mit dazu gemietet. Die Stadt erneuert aber schon seit Anfang Juli die komplette Strasse, sprich es ist zur Zeit keine Strasse da, ich kann meinen Stellplatz also nicht nutzen, weil ich überhaupt nicht zu ihm hinkomme.
Laut Vermieter darf ich aber die Miete für den Stellplatz für die Dauer der Bauarbeiten (wird wohl noch ein oder zwei Monate dauern) nicht streichen oder kürzen, da "der Stellplatz als solches nutzbar ist". Ich kann also mein Fahrrad drauf abstellen.

Die Stadt war allerdings so gnädig und hat uns erlaubt auf einem nahegelegenen öffentlichen Parkplatz umsonst zu parken. Da dort auch die Laternenparker stehen, denke ich also nicht, dass der Vermieter dafür verantwortlich ist, sprich der Stadt Geld zahl, dass wir da parken dürfen.

Kann mir jemand helfen. Muss ich wirklich die Stellplatzmiete zahlen, obwohl ich den Stellplatz gar nicht mit meinem Auto erreiche?
N kleiner Hinweis auf den Gesetztestext wäre auch sehr hilfreich. Im BGB steht das nämlich nicht eindeutig drin.

Schönen Gruß und danke für eure Hilfe
Andreas

5 Kommentare zu „Stellplatz wegen Straßenbau nichtmehr erreichbar”

Gast Experte!

Der Vermieter ist für das Problem nicht verantwortlich, sondern die Stadt.... die Stadt hat Dir behelfsweise einen Ersatzparkplatz angeboten - natürlich ist das nicht ganz so bequem, wie der normale Stellplatz, aber immerhin durchaus eine Lösung für die Zeit der Baumaßnahmen.

Was soll denn die Frage, ob dein Vermieter der Stadt dafür was zahlt, mit der Sache zu tun haben?

Dein Vermieter stellt den Stellplatz nach wie vor zur Verfügung... warum sollte er denn jetzt noch Geld an die Stadt abdrücken???

Sei doch froh, daß Du nen Ersatzparkplatz bekommen hast... nur weils nicht nach deinem Willen geht, wünscht Dir jetzt scheinbar, daß der Vermieter wenigstens der Stadt noch Kohle zahlen muß, wenn er Dir schon nicht die Miete mindert.

MannMannMann.... aber wenn die Straße voller Schlaglöcher ist, dann wird auch rumgejammert.

Gast Experte!

Sag mal, bist du mein Vermieter, dass du dich so drüber aufregst??? <!-- s :evil: --><!-- s :evil: -->

Die Sache, dass der VM der Stadt was zahlt hat damit was zu tun, dass er meine Miete kassiert, und sich vielleicht um den Stellplatz für seine Mieter bei der Stadt gekümmert hat. Weiß ich ja nicht, ob die Stadt das freiwillig macht, oder ob die Miete für den Stellplatz jetzt zur Stadt geht.

Mich ärgert eben, dass die Miete über ein halbes Jahr n Haufen Geld ist. Wofür bezahlt ich denn die 30€ im Monat?? Für nen Stellplatz vor der Haustür und nicht dafür, dass ich die Wasserkästen, mein Einkauf, die Winterreifen, usw. 500m durch ne dreckige (wenn's geregnet hat total matschige) Strasse schleppen muss.

Mit deinem Beitrag ist mir beim besten Willen nicht geholfen.

Susanne Experte!

Ich würde die Miete für den Stellplatz nicht zahlen, egal, ob dem Vermieter das gefällt oder nicht.
Allerdings würde ich das Ganze über eine Ra machen, damit es auch Hieb und Stichfest ist, für sowas hat man dann eine Rechtschutzversicherung mit Mietrecht.
Je nach Höhe der Stellplatzmiete lohnt sich ein Beratungsgespräch beim Ra, Minderung wäre möglich ab dem Zeitpunkt der Bauarbeiten.
...meine Meinung.

Gast Experte!

Susanne, Du sprichst im Konjunktiv.

Ich auch.

Ich würde nicht mindern, gibt in Zukunft gewaltigen Stress mit dem Vermieter.

Det11

Susanne Experte!

Jede Minderung, egal ob berechtigt oder unberechtigt, gibt Stress mit dem VM. Sobald sich dieser im Recht glaubt, will er sowieso gerichtlich prüfen lassen, ob die Minderung rechtens ist. Aber wehe, er verliert dann und muss die ganzen Kosten tragen.
Ich mindere auch nicht für jeden Scheiss, allerdings zahle ich keine Miete für etwas, was ich nicht benutzen kann. Das müsste der Vermieter auch einsehen.

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