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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
so nun hier das Problem:
Familie A hat einen 29 Jahre alten Mietvertrag aus DDR Zeiten.
Sie bezog die Wohnung damals in einem halbwegs Rohzustand. Es waren 3 Öfen vorhanden und sonst nix. Keine Böden, keine Tapeten an Decken oder Wänden, nichtmal die Wasserrohre waren fertig mit Lack bestrichen worden.
Im Laufe der Jahre bauten sie die Öfen aus und eine Heizung ein.
So, nun möchte Familie A ausziehen. Sie haben die Wohnung gekündigt und bekamen nun einen Brief vom Vermieter, der von ihnen möchte, dass sie den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Das beinhaltet u.a. dass alle Tapeten von den Wänden müssen.
Familie A sah sich daraufhin ihren Vertrag mal genauer an und fand diesen Passus:

"Bei Beendigung des Nutzungsvertrages gibt das Mitglied die Wohnung mit Zubehör sauber und mit sämtlichen Schlüsseln, auch mit den von ihm selbst angeschafften zurück. Sofern das Mitglied nach diesem Vertrag für die Malermäßige Instandsetzung verantwortlich ist, hat die Rückgabe in einem Zustand zu erfolgen, in dem sie malermäßig zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet ist.

Zusätzliche Einrichtungen, mit denen das Mitglied die Wohnung versehen hat, sind wieder zu entfernen. Es muss den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Ist die Wegnahme der Einrichtung und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der Wohnung nicht wirtschaftlich vertretbar, so entfällt die Verpflichtung des Mitglieds. Die Vertragspartner können vereinbaren, dass die mit der Wohnung verbundenen Einrichtungen gegen angemessene Entschädigung von der Genossenschaft übernommen werden."

Laut diesem Vertrag müsste doch Familie A nun alles so wieder herrichten wie es war. Das heißt doch auch, dass die Heizung raus müsste und die Öfen wieder rein müssten. Sie müssten praktisch die Wohnung wieder in den Rohzustand zurück versetzen.
Nun meine Frage. Ist das mit den Öfen wirtschaftlich vertretbar? Wenn nämlich nicht, würde der Passus ja einfach hinfällig sein und Familie A müsste garnichts machen.

Hoffe ihr versteht was ich meine. Ist ja doch ein ganz schönes durcheinander.

LG Jana
Stichwörter: ddr + jahre + mietvertrag + problem + alten

1 Kommentar zu „Problem mit einem 29 Jahre alten DDR Mietvertrag”

Susanne Experte!

Der Vermieter kann auf keinen Fall verlangen, dass die Tapeten entfernt werden.
Grundsätzlich gilt die Vereinbarung des Mietvertrags. Ich würde mal mit dem Vermieter reden und ihm mitteilen, was aufgrund des Mietvertrages gemacht werden müßte (Heizung entfernen) vielleicht kommt er dann entgegen.
Wenn nicht, würde ich zum RA gehen!

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