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RMSMGY hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir haben vor 2 Jahren eine unrenovierte Wohung bezogen. Der Vermieter möchte nun bei Auszug eine Renovierung durchgeführt haben. Hierzu gibt es im Vertrag eine Quotenregelung.
Frage 1: Der Vermieter hat aber bei Einzug die Wohnung unrenoviert (und ohne weiteren Hinweis) übergeben. Müssen wir nach unseren Anfangsrenovierungen nun auch zum Abschluß renovieren?
Frage 2: Der Vertragsvordruck von Mai 2010 weist hierfür auch die Möglichkeit der Abgeltung von Renovierungskosten nach der Quotenrgelung aus.
Ist das noch zulässig oder nicht mehr?
Danke für eine INfo.

4 Kommentare zu „Quotenregel / Abschlußrenovierung”

RMSMGY 30.08.2012 11:16

Sorry, aber damit kann ich nichts anfangen. Den Artikel kenne ich schon - es wird aber nicht darauf eingegeangen, daß vorher nicht renoviert wurde.
Weiters wird zwar die Quotenregelung erwähnt, die Frage ist aber ob sie nun generell und definitiv nicht mehr gilt, oder ob es "weiche" Regelungen gibt.
Danke

forsetis Experte! 30.08.2012 11:45

Dann bleibt Ihnen als Alternative nur der örtliche Mieterverein oder ein Anwalt für Mietrecht.

Berthelstal Experte! 30.08.2012 12:00

Zu Frage Nr. 1:

Es ist unwesentlich, ob Ihnen die Wohnung renoviert oder nicht übergeben wurde.
Maßgeblich ist was im Mietvertrag steht.

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