forsetis 29.08.2012 18:01
Was Sie machen müssen und was nicht, finden Sie in den folgenden Links:
http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-14944/schoenheitsreparaturen-wann-mieter-beim-auszug-renovieren-muessen_aid_418607.html
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/Sch%C3%B6nheitsreparaturen.html
RMSMGY 30.08.2012 11:16
Sorry, aber damit kann ich nichts anfangen. Den Artikel kenne ich schon - es wird aber nicht darauf eingegeangen, daß vorher nicht renoviert wurde.
Weiters wird zwar die Quotenregelung erwähnt, die Frage ist aber ob sie nun generell und definitiv nicht mehr gilt, oder ob es "weiche" Regelungen gibt.
Danke
forsetis 30.08.2012 11:45
Dann bleibt Ihnen als Alternative nur der örtliche Mieterverein oder ein Anwalt für Mietrecht.
Berthelstal 30.08.2012 12:00
Zu Frage Nr. 1:
Es ist unwesentlich, ob Ihnen die Wohnung renoviert oder nicht übergeben wurde.
Maßgeblich ist was im Mietvertrag steht.