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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hey!

Ich habe zwar schon einiges über das Thema "Verjährung der Nebenkostenabrechnung (NKA)" gelesen, dennoch komme ich mit der Abrechnungsfrist nicht zurecht. Oftmals versteht man nicht das Auszugsdatum darunter, sondern den 31.12. eines Jahres.
Am 31.08.2006 bin ich aus der Wohnung ausgezogen und habe bis heute keinerlei Abrechnung gesehen. Telefonisch habe ich erfahren, dass mein damaliger Vermieter die benötigten Daten von dem zuständigen Hausverwalter im Frühjahr erhalten hat.
Zudem bekomme ich noch 225 Euro plus Zinsen von meiner Kaution zurück. Zum Glück habe ich damals eine Miete einbehalten. Ich weiß, dies ist im Grunde gar nicht so einfach gestattet, dennoch wurde mir dazu geraten. Hätte ich es nicht gemacht, müsste ich jetzt 700 Euro hinter rennen.
So.. jetzt aber zurück zur NKA. Wäre die nach den Daten zu urteilen über diese Jahresfrist?? Hatte mal gelesen, dass nach der Verjährung der Vermieter keinerlei Zurückerstattung von anfallenden Kosten geltend machen könnte. Ich wollte mich vorher Informieren, weil ich ihm jetzt bezüglich der Kaution auf die Füße treten will. Ich aber auch gerne diese Verjährung abwarten würde.

Danke schon mal für eure Antworten.

Liebe Grüße
Mouni

1 Kommentar zu „Verjährung Nebenkostenabrechnung/ Zurückzahlung der Kaution”

Susanne Experte!

Der Abrechnungszeitraum ist in der Regel das Kalenderjahr, selten wird davon abgewichen. Falls in Deinen anderen Abrechnungen jeweils das Kalenderjahr der Abrechnungszeitraum ist, endet die Frist am 31.12.2007! Bis dahin hat er noch Zeit, Dir die Abrechnung zukommen zu lassen. Du zahlst von den Gesamtkosten der Wohnung in 2006 aber lediglich 8/12.

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