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Freeasabird hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich möchte stellvertretend für meine Tante folgendes in Erfahrung bringen.

Meine Tante hat vor 10 Jahren ein Haus gebaut. Eine damalige Bekannte hat ihr davor angeboten, dass sie sich mit knapp 40.000 € daran beteiligen würde und als Gegenleistung dort mietfrei wohnen möchte. So ist es dann auch geworden. Diese Bekannte hatte dann ein Zimmer für sich - aber auch alle anderen Räume im Haus (Küche, Bad, Garage, Garten ect.) wurden gemeinsam genutzt. Das diese knapp 40.000 € von A nach B geflossen sind, wurde schriftlich festgehalten. Das als Gegenleistung die Miete damit verrechnet werden soll – leider nur mündlich.
Nach 10 Jahren nun ist man wieder getrennte Wege gegangen da es zu schlimmen Vorfällen gekommen ist, die ich nicht unbedingt schildern möchte und wohl auch nichts zur Sache tun. Jedenfalls hat man sich vor Gericht wieder gesehen, da die Bekannte Ihre damalige Einlage zurück gefordert hat. Das Gericht hat heute entschieden, dass meine Tante 2/3 dieser Summe bis Ende 2009 zurück zahlen muss.

Meine Fragen sind nun, was ist mit den 10 Jahren, die diese Frau mietfrei dort gewohnt hat? Und was ist mit der mündlichen Vereinbarung, dass die Miete mit der Anfangssumme nach und nach verrechnet werden sollte? Gibt es ggf. Mustergerichtsurteile für solche oder ähnliche Fälle? Sollte man dieses in einem separaten Fall noch mal vor Gericht bringen um die Ansprüche meiner Tante somit einzuklagen oder besteht da eher weniger Grund zur Hoffnung auf einen guten Ausgang, da es eben nur mündliche Vereinbarung gegeben hat?

Vorab vielen vielen Dank für die Beantwortung!!!

VG M. Schramm

3 Kommentare zu „Rückwirkend Miete ohne Vertrag?”

Berthelstal Experte! 17.11.2009 12:26

Schade, das diese Problematik nicht gleich mit entschieden wurde. Aber ohne Zivilklage ist da offensichtlich nichts zu machen. Lassen Sie sich von einem Anwalte beraten.

Freeasabird 17.11.2009 12:39

Hallo :o ), angesprochen wurde diese Problematik vor Gericht - hat nur leider den Richter nicht interessiert, da man sich rein an die schriftlichen Tatsachen gehalten hat. Mündliche Vereinbarungen haben wohl keinen Stellenwert?!? VG

edy Experte! 17.11.2009 17:26

hallo Freeasabird ,
also mein Taschenrechner sagt mir das
es eine "Miete" von ca.83€ mtl. gab.
Wer bezahlte die Nebenkosten ?
Dann 40 000,00€ Zinsatz 3 % = ? Zinseinahmen.( oder Ersparnis weil kein Kredit nötig war.)
Eine mündliche Abmachung hat natürlich
auch Gültigkeit,nur ist dies zu beweisen.
Gibt es Zeugen? Wurde dies immer mal ihm
beisein anderer Leute besprochen ?
Kann daher auch wie Berthelstal eine
Beratung beim RA empfehlen.
lg
edy

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