Berthelstal 17.11.2009 12:26
Schade, das diese Problematik nicht gleich mit entschieden wurde. Aber ohne Zivilklage ist da offensichtlich nichts zu machen. Lassen Sie sich von einem Anwalte beraten.
Freeasabird 17.11.2009 12:39
Hallo ), angesprochen wurde diese Problematik vor Gericht - hat nur leider den Richter nicht interessiert, da man sich rein an die schriftlichen Tatsachen gehalten hat. Mündliche Vereinbarungen haben wohl keinen Stellenwert?!? VG
edy 17.11.2009 17:26
hallo Freeasabird ,
also mein Taschenrechner sagt mir das
es eine "Miete" von ca.83€ mtl. gab.
Wer bezahlte die Nebenkosten ?
Dann 40 000,00€ Zinsatz 3 % = ? Zinseinahmen.( oder Ersparnis weil kein Kredit nötig war.)
Eine mündliche Abmachung hat natürlich
auch Gültigkeit,nur ist dies zu beweisen.
Gibt es Zeugen? Wurde dies immer mal ihm
beisein anderer Leute besprochen ?
Kann daher auch wie Berthelstal eine
Beratung beim RA empfehlen.
lg
edy