volker*
Hallo herbyhase,
erfolgreich nur dadurch, dass die Mietrückstände unverzüglich beglichen werden.
Wenn es jedoch bereits ein Räumungsurteil gibt, wird ein "wehren" nicht mehr vom Erfolg gekrönt sein.
Ansonsten beim Amtsgericht nachfragen. Wenn Prozesskostenhilfeanspruch besteht, kann auch ein Anwalt auf Staatskosten beigeordnet werden.
Viele Grüße
Volker
Gast
Ich kenne Leider Ihre persönlichen Verhältnisse nicht,
aber bei einem Räumungsurteil besteht die Möglichkeit bei den zuständigen Sozialbehörden, meist die Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit, eine einmalige Hilfe zu erhalten, auch als zinnsloses Darlehen.
Vorraussetzung ist das Einverständnis des Vermieters, bei Begleichung der Schuld, das Meitverhältnis fort zu setzen.
Hatte schon das selbe Problem...