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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe ein kleines Problem, dass sich recht schnell zu meinen Ungunsten auswirken könnte. Daher hole ich mal etwas weiter aus.
Vor 2 Jahren bin ich als Student in einer nette kleine 1,5 Zimmer Wohnung eingezogen. Ich hatte die Wohnung ebenfalls von einer Studentin übernommen, die damals mit Ihrem Freund zusammengezogen ist. Alle Wohnungen in diesem Mehrfamilienhaus wurden von einer Wohnungsgesellschaft vermietet. Ich wurde also als Nachmieter zu einer Sachbearbeiterin geschickt, die mit mir den Mietvertrag abschloss. Ich musste damals lediglich eine Bürgschaft meiner Eltern + ein Sparbuch mit 510 EUR als Kaution an die Gesellschaft verpfänden. Es wurde zum Zeitpunkt meines Einzuges kein Übergabeprotokoll angefertigt.

Nun nach zwei Jahren bin ich ausgezogen, habe dem sachbearbeitenden Vermieter (die Dame von vor zwei Jahren arbeitet dort nicht mehr) ebenfalls eine Nachmieterin präsentiert. Diese wohnt nun seit 2 Monate in der Wohnung und ich habe den Herren Sachbearbeiter auf meine Kaution hingewiesen. Dieser sagte mir, dass er gerne ein Übergabeprotokoll von mir und meiner Nachmieterin hätte, da es wohl einige Schäden in der Wohnung gäbe. Ich solle mir aber keine Sorgen machen, da er diese meiner Nachmieterin in Rechnung stellen wird. Er bräuchte das Protokoll nur der Formalien wegen. Auf mein Argument hin, dass es zum Einzug kein Protokoll gegeben hätte, ging er gar nicht weiter ein.
Es ist zwar richtig, dass die Wohnung einige Schönheitsmakel aufweist, kleine Kratzer an der Tür, Abnutzung des PVC etc., jedoch lagen einige dieser Schäden schon vor, als ich damals eingezogen bin.

Nun meine Frage, da ich dem Vogel irgendwie nicht traue.
Soll ich diesen Protokoll mit meiner Nachmieterin aufsetzen? Komme ich an die Kaution auch ohne Protokoll heran? Inwiefern kann mich der Vermieter für alle zur Zeit vorhandenen Schäden haftbar machen? Wofür würde meine Nachmieterin haften?

Grüße

adapio

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