Susanne
Wenn Du einen Warmmietvertrag hast, dann ist alles inkludiert und es gibt keine Nachzahlung.
Zu sehen ist das im Mietvertrag!!!
Die Nachforderung muss der Vermieter zurückzahlen, bei einer Inklusivmiete gibt es keine Abrechnung und keine Nachzahlung!
Michael_Muc
Liebe Susanne,
vielen Dank für Deine Antwort bezüglich meines Beitrages.
Das es aus dem Vertrag hervorgeht, ob es sich um einen Warmmietevertrag handelt, ist einleuchtend.
Nur woran erkenne ich dies:
steht hier expliziet "Warmmietevertrag"? Oder erkenn ich ihn daran, dass es keine Nebenkostenaufschlüsselung gibt?
Vielen Dank für Deine Bemühungen.
Beste Grüsse
Michael
Der_Mario
Du erkenst es daran, ob für die Nebenkosten eine Pauschale oder eine Vorauszahlung vereinbart ist.
Pauschale = Warmmiete.
jelly
Du erkenst es daran, ob für die Nebenkosten eine Pauschale oder eine Vorauszahlung vereinbart ist.
Pauschale = Warmmiete.[/quote:ad96f]
bei mir im mietvertrag steht bei nebenkosten ... monatl. abschlagszahlung ! ist das mit einer pauschale gleichzusetzen?
ich wohne seid 3 1/2 jahren nun zur miete und habe eigentlich ein warmmietvertrag! bist jetzt habe ich nie eine heizungsabrechnung bekommen, doch auf einmal bekommen wir (angeblich für vom letzten jahr) eine heizungsabrechnung wo ich 1400€ nachzahlen soll!
jetzt verstehen wir die welt nicht mehr
mfg