Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, ich bin neu hier & hoffe, dass ich hier eine Hilfe/Antworten zu meinem Problem/ meinen Fragen bekomme.

kurzer Abriss:
Ich hatte zunächst einen Mietvertrag mit einer Miete von 360Euro vom 04/04 bis 7/05. Hierin waren die Nebenkosten für Wasser & Heizung etc. enthalten.
Im Juli 05 legte mir der Vermieter die Nebenkostenabrechnung vor. Die Nebenkosten sind durch Warmwasser & Heizung, auf 20Eu mehr im Monat gestiegen.
Daraufhin verlangte er von mir eine Nachzahlung von ca. 240-300Euro & passte den Mietvertrag dementsprechend an. Dies bedeute, dass ich ab Juli 05 380 Euro inkl. Heizung & Warmwasser zahlte, ausserdem wurde der befristete Mietvertrag von 30.Sep 05 bis 31.Aug 06 verlängert.
Im April 07 zog ich dann aus & lies hier noch eine Zwischenablese durchführen (Von Dez06-April07 verbrauchte ich so gut wie nichts, da ich ab Feb nicht mehr in der Wohnung warwar; folglich habe ich für 07 deutlich zu hohe Abschläge gezahlt).

Ein Telefonat mit dem Vermieter, brachte folgendes: „Was wollen Sie überhaupt mit der Nebenkostenabrechnung? Zuviel bezahltes gebe es nicht zurück, da wir einen Warmmietevertrag hatten“!
Es geht hier schätzungsweise um 300-500Euro, die zuviel bezahlt wurden & um die sich der Vermieter zusätzlich zu der Miete bereicherte.

Meine Fragen nun:

- Gibt es sowas wie einen Warmmietevertrag & woran erkenne ich diesen?
- Ist es zulässig, dass ich zu einer Nachzahlung bei Mehrverbrauch an
Heizung & Warmwasser (mit einhergehender Mietangleichung) aufgefordert
worden bin. Jedoch bei geringeren Verbrauch von Heizung & Wasser
nichts zurückbezahlt bekomme? (Somit hat der Vermieter praktisch
Mehrgewinn gemacht, an dem was ich zuviel an Nebenkosten gezahlt habe).
- Falls ich keinen Anspruch auf Rückzahlung hätte, könnte ich irgendwie
von ihm dann die 240-300Euro Nachzahlung zurückverlangen?

Vielen Dank schonmal für Antworten, die ich doch hoffentlich bekommen werde.

4 Kommentare zu „Warmmietevertrag:Nachzahlung-Ja;Nebenkostenrückerstattung-Ne”

Susanne Experte!

Wenn Du einen Warmmietvertrag hast, dann ist alles inkludiert und es gibt keine Nachzahlung.
Zu sehen ist das im Mietvertrag!!!
Die Nachforderung muss der Vermieter zurückzahlen, bei einer Inklusivmiete gibt es keine Abrechnung und keine Nachzahlung!

Michael_Muc

Liebe Susanne,
vielen Dank für Deine Antwort bezüglich meines Beitrages.
Das es aus dem Vertrag hervorgeht, ob es sich um einen Warmmietevertrag handelt, ist einleuchtend.
Nur woran erkenne ich dies:
steht hier expliziet "Warmmietevertrag"? Oder erkenn ich ihn daran, dass es keine Nebenkostenaufschlüsselung gibt?

Vielen Dank für Deine Bemühungen.

Beste Grüsse
Michael

Der_Mario Experte!

Du erkenst es daran, ob für die Nebenkosten eine Pauschale oder eine Vorauszahlung vereinbart ist.
Pauschale = Warmmiete.

jelly

Du erkenst es daran, ob für die Nebenkosten eine Pauschale oder eine Vorauszahlung vereinbart ist.
Pauschale = Warmmiete.[/quote:ad96f]

bei mir im mietvertrag steht bei nebenkosten ... monatl. abschlagszahlung ! ist das mit einer pauschale gleichzusetzen?
ich wohne seid 3 1/2 jahren nun zur miete und habe eigentlich ein warmmietvertrag! bist jetzt habe ich nie eine heizungsabrechnung bekommen, doch auf einmal bekommen wir (angeblich für vom letzten jahr) eine heizungsabrechnung wo ich 1400€ nachzahlen soll!

jetzt verstehen wir die welt nicht mehr
mfg

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.