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Biotonne: auf der Terrasse
Das Aufstellen von zwei Biotonnen im Bereich der zur Mietwohnung gehörenden Terrasse ist dem Mieter grundsätzlich erlaubt. Die Behauptung des Vermieters, in der wärmeren Jahreszeit gingen von den Biomülltonnen unangenehme Gerüche aus, ist unsubstanziiert.
(AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 19. 5. 1999 - 509 C 445/9