Woody 04.03.2009 23:21
jeder haftet für die forderungen aus seiner mietzeit. bis er einvernehmlich aus dem mietverhältnis entlassen wird oder ordentlich gekündigt wird. also kann der Vermieter sehr wohl gegen die "alten" mieter wenn sie im MV stehen alte probleme geltend machen. die neuen sind aus dem schneider
ArtWooD 05.03.2009 08:36
Hallo!
Danke f?ie Antwort! So wie ich es jetzt verstanden habe, sind die alten Mieter dann alleine mit den Problemen? Wenn man n?ich einen Vertrag hat bei dem alle Mieter gleichberechtigt haften, k?e es ja sein das eine alte Person die neuen automatisch auch wieder mit haftbar macht.
Woody 05.03.2009 10:36
ein beispiel: die 4 alten haben rückstände aus 07/07. Zwei verlassen die WG am 31.12.07, 2 Neue kommen ab 01.01.08 hinzu, dann haften alle 4 alten für den rückstand 07/07. Auch die zwei, die jetzt raus sind. die kann sich der vermieter auch greifen. die zwei Neuen die zum 01.01.08 eingetreten sind bleiben aber verschont, da vor Ihrer Mietzeit. Eine Forderung erlischt nicht, nur weil man aus dem Mietvertrag austritt.
die zwei ausgetretenen alten haften aber nicht mehr für Rückstände ab 01/08. Jaaaa, ich gebe zu, verwirrend