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PiaH hat diese Frage gestellt
Halli Hallo,

ich durchforste seit Tagen das Netz nach einer Lösung für mein Problem, aber irgendwie finde ich nix. Ich hoffe aber das ihr mir hier helfen könnt.

Ich bin zum 1.8. aus meiner Wohnung ausgezogen, im Übergabeprotokoll standen 3 Mängel im Bad (Sifon unter dem Waschbecken, Spülkasten und Eckventil erneuert) die noch repariert werden mußten. Nun behält sich der Vermieter vor meine Kaution auszuzahlen bis diese Mängel beseitigt sind. Ist auch völlig ok.
Jetzt hab ich endlich die Rechnung bekommen... und bin irritiert.

Der Hausmeister hat die Reparatur ausgeführt und berechnet nun 105 € dafür.
40,50 € Material (ist ok) und einen STundenlohn von 24 €.
In meiner NK-Abrechnung habe ich jedoch "Hausmeisterkosten" bereits bezahlt.
Warum darf jetzt erneut abgerechnet werden ? Er hat nicht mal das Treppenhaus geputzt. Und vor allem warum 24 € die Stunde ? ich find das was teuer oder ?
Auf der Rechnung steht jedoch als Absender
Karl Lager (Name geändert)
Ihr Mann für sämtliche Hausmeister- und Reparaturarbeiten sowie Dienstleistungen

Rechtfertigt das eine doppelte Abrechnung von Stundenlohn und zu diesem Preis ?
Die Klausel im Mietvertrag besagt das ich Kleinstreparaturen bis 300 DM selber tragen muß, mit 105 € ist der ja mal knapp unter dieser Grenze geblieben.
Hülfe ! :)

Würde mich über Infos und Tips sehr freuen

2 Kommentare zu „Rechnung vom Hausmeister / Kleinreparaturklausel”

PiaH 24.09.2009 14:48

Oh, ich seh gerade das ich nicht erwähnt hab das er 2 x 24 € berechnet hat weil er 2 Std. gebraucht hat. Sorry

Berthelstal Experte! 24.09.2009 17:58

Sie haben die Hausmeisterkosten richtigerweise schon in der Nebenkostenabrechnung bezahlt.
Das gilt allerdings für seine Tätigkeiten als Hausmeister, eben für das Hausund nicht für die Wohnungen.
Für die Kleinreparaturen in den Wohnungen ist er nicht verpflichtet; insofern ihm diese Aufgaben von der Verwaltung nicht übertragen wurden.
Ist dem nicht so, hat er die Arbeit also ausserhalb seiner Arbeitspflicht erledigt und sollte dafür auch vergütet werden. Fragen Sie v o r der Arbeit was zu zahlen ist, dann sind Sie vor Überraschungen einigermaßen sicher.
Sollten Ihnen 24 € die Stunde zu viel erscheinen, beauftragen Sie das nächste Mal einen ordentlichen Handwerksbetrieb.

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