Gast hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
es geht mal wieder um Nebenkosten.
Die Frage lautet, ob die "Grundreinigung" der Außenanlagen auf die Mieter umlegbar ist. Man sollte vielleicht noch sagen, dass unser Hof nicht befestigt ist, d.h. bei Regen einen ziemlich schlammigen Platz darstellt. Was man da gereinigt haben will, verstehe ich zwar noch nicht ganz, aber wäre eine "Grundreinigung" überhaupt umlegbar? Gehört ja nicht zum laufenden Betrieb.
Dank und Gruß,
grenouille