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StefanD hat diese Frage gestellt
Hallo allerseits,

die Ausgangssituation ist jene, dass die Wasseramatur meiner Badewanne nicht mehr funktionierte. Es tropfte am Ventil für den Dusche/Wanne-Wasserumschalter ... Diesen Mangel habe ich der Hausverwaltung gegenüber angezeigt. In einer angemessenen Zeit wechselte ein Handwerker Armatur, Duschschlauch und Duschkopf aus.

Im Mietvertrag gibt es die übliche Regelung: Instandhaltung bis 100€ (max. 8%) sind vom Mieter zu tragen. Soweit habe ich damit auch kein Problem und dies ist auch nicht anzufechten.

Allerdings hat die Hausverwaltung die Rechnung splitten lassen. Einmal die Anfahrt, Installation und Armatur auf eine Rechnung, welche über 100€ ist. Sowie eine Rechnung über das Material für Duschschlauf und Duschkopf über 35€. Die 35€ haben sie umgehend an mich durchgereicht.

Ist die Splittung der Rechnung erlaubt? Leider finde ich keine Urteile dazu. Meiner Meinung ist es ein Austauschvorgang gewesen. Zugleich war der Austausch aller drei Dinge notwendig, um den Mangel abzustellen.


Eine persönliches Gespräch mit der Hausverwaltung ergab leider keine Lösung. Eine gesetzliche Begründung konnten sie mir auch nicht liefern.








1 Kommentar zu „Rechnungsplittung einer Instandhaltungsleistung”

forsetis Experte! 14.09.2017 13:31

Diesen Taschenspielertrick würde ich auf keinen Fall unterstützen. Die Kosten der Maßnahme sind stets komplett anzusetzen, eine Aufsplittung der Summe hat der Bundesgerichtshof nicht vorgesehen. Hier die Informationen von einer Anwältin: http://www.123recht.net/Kleinreparaturklausel-im-Mietvertrag-__a28637.html

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