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MariaG hat diese Frage gestellt
Meine Warmmiete beträgt 487,70 Euro.

Darauf hatte ich einen Mietpreisnachlass in Höhe von 65,10 Euro. Bezahlt hab ich also bis jetzt 422,60 Euro.

Heute erfahre ich, dass dieser Mietpreisnachlass ganz plötzlich, ohne mein Wissen, weggefallen ist. GAG meinte zwar heute nach Rücksprache, sie hätten mir das voriges Jahr,am 14.11. 2008, mitgeteilt, ich hab aber nix von denen bekommen.

Deshalb hab ich Widerspruch eingelegt.

Meine Frage: Ist es rechtens, dass ich ab 1.11. - also praktisch einen Monat rückwirkend - die neue Miete zahlen muss, obwohl ich dieses Schreiben vom 14.11.2008 nie erhalten habe?

Wäre es ratsam, deshalb einen Anwalt zu kontaktieren?

Danke für Tipps,

MariaGabriella

9 Kommentare zu „Rechtlich einwandfrei von GAG?”

Berthelstal Experte! 13.11.2009 08:14

Nicht immer gleich zum Anwalt laufen!
Für was haben Sie den einen Nachlass erhalten und war er befristet ? Hatten Sie von dieser Frist Kenntnis ?
Ansonsten müßte ich Kaffeesatzleserei betreiben.

MariaG 13.11.2009 08:38

GAG hat mir bei Einzug einen Mietpreisnachlass gewährt, da ich arbeitslos bin. Das hat sich nicht verändert.

Angeblich wurde vorigen November in einem Schreiben angekündigt, dass dieser Preisnachlass dieses Jahr im November wegfällt. Leider habe ich dieses Schreiben voriges Jahr nicht bekommen.

Ich weiß also seit gestern, dass ich 65 Euro mehr Miete zahlen muss (seit 1.11. d. Jahres).
Jetzt frage ich, ob ich diese Erhöhung direkt zahlen muss, denn ich wusste ja nichts davon.
Muss nicht GAG glaubhaft machen, dass ich das Schreiben bekommen habe?
Und dann ein Jahr vorher ankündigen?
Sind nicht 65 Euro weit mehr, als es gesetztlich möglich wäre - ich kenne da eine Zahl von 20 % Mieterhöhung, die rechtens ist.

gruß MariaGabriella

Berthelstal Experte! 13.11.2009 10:56

Was steht den im Mietvertrag zum Mietpreisnachlass ?
Wenn Sie nichts Schriftliches haben, ist alles Schall und Rauch und vergänglich. Sie sehen selbst, was man dann alles anzweifeln kann. Also nochmal, was steht im Vertrag. Bisher haben Sie nur mitgeteilt, daß Sie eine Warmmiete von 487,70 zu zahlen haben. Haben Sie diese Reduzuierung schriftlich oder nicht; wenn nicht haben Sie schlechte bis gar keine Karten.

MariaG 13.11.2009 20:07

Im Mietvertrag von 2005 steht: "Auf ein Jahr befristet."
Zugesagt mündlich wurde mir länger, eben solange ich arbeitslos bin.
Das lief so drei Jahre bis 2008.

Angeblich wurde letztes Jahr im November "vorgewarnt", dass der Mietpreisnachlass in einem Jahr wegfalle - also jetzt.

Ich hab das Schreiben voriges Jahr mit der Ankündigung aber nicht bekommen.
Das ist der springende Punkt. Ich weiß davon nix, weil ich das Schreiben nicht bekommen habe. Sonst hätte ich ja in der Zwischenzeit längst reagiert.

gruß MariaGabriella

MariaG 15.11.2009 09:34

Tja anscheinend werd ich wohl doch zum Anwalt laufen, da ja hier keine sachliche, fundierte Antwort mehr kommt.

MariaG

edy Experte! 15.11.2009 10:44

Hallo MariaG,

Du kannst nicht den Anspruch an ein Forum
stellen ,das du dort eine fundierte Rechts-
beratung bekommst.
Möglichkeiten wäre der Mieterverein oder
Anwalt-online ( 20-50€ pro Frage ).
und ob der Vermieter oder du was nachweisen mußt ist doch eigentlich egal.
Entweder es gibt eine Einigung oder eine
Partei geht zum Anwalt.
Entscheident ist der Mietvertrag,mündliche
Absprachen haben da weniger Bedeutung,
und hast du dazu einen Zeugen ?
Du siehst es ist unmöglich,dies alles in einem Forum zu klären,selbst wenn hier
Juristen am Werk wären.
lg
edy

MariaG 16.11.2009 11:38

Nein, natürlich gibt es keinen Anspruch. Dann kann ich aber hier wieder rausgehen, ist einfach, denn dann ist das hier Zeitverschwendung.

Mieterverein kostet hier 80 Euro plus Beitragsgebühr, das kann ich NICHT zahlen. Ja, es soll doch tatsächlich in diesem Land ARME LEUTE geben.
Vielleicht ist euch sowas hier allesamt unbekannt, dass es ARME LEUTE gibt. Auf welchem Stern lebt ihr hier eigentlich?

Eine MIeterhöhung MUSS ein Jahr vorher angekündigt werden, so schlau hab ich mich schon selbst gemacht. Diese Ankündigung hab ich aber nicht erhalten.
Ergo ist das Vorgehen der GAG nicht rechtens.

Hier noch auf Antworten zu warten, ist wohl sinnlos. HIer sitzen nur die, die eh satt sind, die nix brauchen, die keine Not haben, und sich dementsprechend zu fein sind, zu antworten.

Auf Wiedersehen dann zusammen,

MariaG

edy Experte! 16.11.2009 13:59

Hallo MariaG,
hier ein Link ( Mieterhöhung ).
http://vorlagen.berlin.de/p/132/index.php?id1=8&id2=243&id3=2417&form_id=182&search=
Die 12 Monate bedeuten wohl das
der Vermieter 12 Monate warten muß
bis er w i e d e r erhöhen kann.
oder einfach mal "google" Mieterhöhung-Frist eingeben.

Auch arme Leute haben einen Anspruch

auf Recht,dafür gibt' s Prozesskostenbeihilfe

Und hier sitzen nur die usw.???????

Hier antworten Leute die in ihrer Freizeit
anderen helfen möchten,und natürlich nicht
dafür bezahlt werden.
Wenn du dich gut auskennst,kannst du hier
anderen auch helfen.

Schade das du den Sinn eines Forums noch
nicht verstanden hast.

lg
edy

MariaG 23.11.2009 16:41

Danke.
Es handelt sich nicht um eine Mieterhöhung, sondern um einen befristeten Mietpreisnachlass, der bis jetzt, 3 Jahre lang, geduldet wurde, und der auf einmal, ganz plötzlich, wegfällt.
Ist also etwas kompliziert.
Bei google hab ich nichts dergleichen gefunden. In anderen foren auch nicht.
Werde dann wohl doch zum Anwalt gehem müssen.

Es ging mir nicht um den Anspruch auf Recht, sondern um Auskunft, möglichst schnelle Auskunft.
Dies scheint wohl, ob der komplizierten Sachlage, in einem forum nicht möglich zu sein.

MariaG

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