Schokoberry 18.03.2018 17:50
Noch anfüge:
Ein Wichtige Frage ist auch wenn das Jobcenter die Miete mindert was passiert wenn mein Bekannter 2 Monatsmieten in Rückstand kommt.
Wie verhält es sich mit Schimmel in der Wohnung begründet Umzugsgrund / SG Kiel, Beschluss vom 29.7.2009, S 9 AS 399/09 ER
Umzugskosten und Mietkautionsdarlehen auch bei Umzug in zu teure Wohnung - BSG Urteil vom 06.08.2014 B 4 AS 37/13 R
Schokoberry 19.03.2018 05:29
Hallo guten Morgen,
sind gerade über etwas gefallen, hier steht in der Minderung 20% von der Nettokaltmiete, muss das nicht von der Bruttomiete sein!? Von mein Bekannten der Rechtsanwalt hatte nur ein Betrag und die Bezeichnung 20 % im Anerkennungsschreiben an Vermieter geschrieben gehabt nicht ob vom Kalt oder Warmmiete.
Im Anerkennungsschreiben des Vermieter steht um die Nettokaltmiete und der Betrag den der Rechtsanwalt angegeben hatte!
Wie sieht es aus mit der Anwaltshaftung?
Gruß
Schokoberry
forsetis 19.03.2018 09:52
Ich denke mal, dass dieses Forum für Mietrecht nicht die richtige Anlaufstelle ist. Besser auf jeden Fall wäre ein Forum für Sozialrecht, bzw. Hartz4/ALG2.
P.S. Die Minderung wird von der Bruttomiete berechnet http://www.mietminderung.org/mietminderung-von-kaltmiete-oder-warmmiete/
Schokoberry 20.03.2018 15:16
Hallo,
danke für die Info, hatte mich schon an ein ALG2 Forum gewendet, dort wurde mir mitgeteilt das dass Jobcenter mit zivilrechtliche Auseinandersetzungen nichts zu tun hat und sich auch nicht einmischt.
Weiß denn keiner noch einpaar Tips zu meine mietrechtlichen Fragen hier?
Ist die Anerkennung nichtig, wenn statt Bruttomiete von der Nettokaltmiete gemindert wird?
Kann mein Bekannter wegen dem Fehler davon zurücktreten, was sein Anwalt da verzapft hat? Da eine Mietminderung nicht in seinem Sinne war und der Vermieter an dem Mangel nach etlichen Fristsetzungen nicht interessiert ist.
Gruß
Schokoberry
Tamer50 24.09.2018 03:32
Hallo,
also Schimmel ist Gesundheitsschädlich dass muss niemand ertragen. Daher gleich Wohnungswechsel beantragen.
LG Tamer50