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Regenwasser
Das Niederschlagswasserentgelt, das für die Regenwasserableitung in die Kanalisation gezahlt werden muss, zählt zu den üblichen Betriebskosten und kann dementsprechend auf die Mieter abgewälzt werden. (OLG Düsseldorf, Urteil vom 3.02.2000, aus: WM 2000, S. 591)
Kein Eigentümer muss sein Grundstück so umgestalten (oder Entwässerungsrinnen anlegen), dass Regenwasser nicht auf das Nachbargrundstück laufen kann. (OLG Köln, Az. 19 U 87/02)