Susanne
Den Mietvertrag würde ich anwaltlich prüfen lassen. Gerade in den letzten Jahren wurde durch Urteilssprechung des BGH viele Klauseln aus Altverträgen ungültig.
Eine Klausel, die Renovierung bei Auszug verlangt, ohne auf den tatsächlichen Zustand der Räumlichkeiten einzugehen, ist nichtig. Lt. Urteilssprechung wird der Mieter hier unangemessen benachteiligt, da ja z.B. die letzte Renovierung möglicherweise erst kurz zurückliegen könnte.
Daher ist es durchaus möglich, dass die Klauseln des Vertrages nun nichtig sind und die Wohnung lediglich besenrein übergeben werden muss.
Dann kann sich die Tochter der ehemaligen Vermieterin Gedanken machen, welche Tapete sie gern hätte und die Arbeiten selbst übernehmen, unter der Voraussetzung natürlich, dass sie nach dem Tod der Mutter auch tatsächlich neue Eigentümerin ist!
cominco
Hallo,
das gleiche Problem hatten wir auch. Wir sind, nach viel Ärger, vor Gericht gezogen und haben gewonnen.
Diese Endrenovierungsklausel ist unwirksam. Es gibt ein Bundesgerichtshof-Urteil (ca. 20. KW 2066) dass dieses bestätigt.
Man muss überhaupt nicht renovieren. Auch wenn dieses in deinem Mietvertrag (ist ja uch etwas älter, wie bei uns) steht.
Schau mal im Internet unter BGH-Urteile nach. Da findest du viel zu diesem
Thema.
Hoffe dir geholfen zu haben und lass dich nicht unter kriegen.
Wenn die Dame elegante Tapeten haben möchte, dann soll Sie die doch selber anbringen.
Gruß cominco